Berlin: Datenschutzbehörde rügt Impfterminvergabe über Doctolib
Gegen eine Onlinevergabe für Impftermine sei nichts einzuwenden, gegen ein Vertragsverhältnis schon, sagt die Berliner Datenschutzbehörde.

Bei der Onlinevergabe von Impfterminen in der Coronakrise hat der Berliner Senat mit der Ärzteplattform Doctolib zusammengearbeitet und dabei aus Sicht der Datenschutzbeauftragten des Landes zu wenig auf den Datenschutz geachtet.
Grundsätzlich sei nichts dagegen einzuwenden, dass die Senatsverwaltung mit der Online-Impfterminvergabe ein Privatunternehmen beauftragt habe, heißt es im aktuellen Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz, der in diesen Tagen veröffentlicht wurde. Zuvor hatte der Tagesspiegel berichtet.
Kritisiert wird aber, dass Bürgerinnen und Bürger bei Doctolib ein eigenes Nutzerkonto eröffnen und dadurch "auch zwingend ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Privatunternehmen eingehen müssen". Dadurch verlasse das Unternehmen "seine Rolle als Auftragsverarbeiter für die zuständige Senatsverwaltung und wird selbst als datenschutzrechtlich Verantwortlicher tätig".
Die Nutzerkonten dienten also den eigenen Zwecken des Unternehmens. Der Senat sei angewiesen, die Löschung der Nutzerkonten anzuweisen, sobald diese ihren Zweck erfüllt hätten.
Senat: Datenschutzbeauftragte wurde beteiligt
Die Senatsverwaltung wies die Kritik am 23. Juni auf Anfrage zurück. "Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass es im November 2020 in erster Linie das Ziel war, innerhalb von vier Wochen ein funktionsfähiges System für die Terminbuchungen bereitzustellen, was über die Durchführung eines Vergabeverfahrens auch gelungen ist", teilte eine Sprecherin mit.
Der Vertrag mit Doctolib regele "Zweck und Umfang der Speicherung der Daten". Bei der Abstimmung sei die Datenschutzbeauftragte beteiligt gewesen. Für die Nutzerinnen und Nutzer bestehe jederzeit die Möglichkeit, das Konto wieder zu löschen.
Im Sommer des vergangenen Jahres ging der Big Brother Award in der Kategorie Gesundheit an das Berliner Unternehmen Doctolib. Der Negativpreis wird durch den Datenschutzverein Digitalcourage verliehen.
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