Freiheit für Snowden?
Und tatsächlich dürfte Manning bewusst gewesen sein, was sie veröffentlicht hat. Ob sie bei der Auswahl der Dokumente darauf achtete, bestimmte Informationen nicht weiterzugeben, ist unklar. Doch als Geheimdienstoffizierin beim US-Militär war es ihre Aufgabe, regelmäßig Lageberichte zu lesen und auszuwerten. Die Informationen, zu denen sie dabei Zugang hatte, waren auch alles andere als exklusiv: Rund eine halbe Million Menschen hatte Zugang zu den Systemen, aus denen Manning die Dokumente auf einer CD herausschmuggelte. Die Begründung für den Leak: "Ich glaube nicht, dass die Öffentlichkeit entscheiden kann, welche Aktionen und Richtlinien richtig sind, wenn ihr nicht einmal die rudimentären Details darüber vorliegen."
Der Fall Manning ist für eine Begnadigung deutlich klarer zu vertreten als Snowdens. Man muss dabei der Erklärung des Regierungssprechers Josh Ernest nicht folgen, in der er sagte: "Herr Snowden hat sich in die Arme eines Feindes begeben und Asyl in einem Land gesucht, das zuletzt konzertierte Aktionen unternommen hat, um das Vertrauen in unsere Demokratie zu schwächen."
Manning hat sich der Justiz gestellt
Und trotzdem ist es richtig, dass Manning sich, im Gegensatz zu Snowden, der Justiz ihres Landes gestellt hat. Dass Manning, allen Widrigkeiten zum Trotz, darauf vertraut hat, ein faires Urteil zu bekommen. Man könnte das als jugendlich naiv bezeichnen - oder als innere Überzeugung aus Glauben an ein rechtsstaatliches System. Für einen US-Präsidenten dürfte es jedenfalls nur schwer zu begründen sein, einen im Ausland lebenden Mann vor Strafverfolgung zu schützen, dessen Taten im eigenen Land hoch umstritten sind. Bis heute herrscht keine Einigkeit über viele Details zu Snowdens Enthüllungen.
Susan Hennessey und Benjamin Wittes schreiben in dem eher konservativen sicherheitspolitischen Journal Lawfare, dass es "für eine Begnadigung nicht ausreiche, wenn viele Menschen eine Tat positiv bewerten".
Außerdem habe die US-Öffentlichkeit bislang keine Möglichkeit gehabt, die vollen Fakten zu Snowdens Fall zu erfahren, weil es bislang kein Gerichtsverfahren gegeben habe. Es ist nach Mannings Fall durchaus verständlich, dass Snowden sich einem solchen Verfahren nicht stellen will. Für die Beurteilung eines Gnadengesuches ist dieser Unterschied aber durchaus relevant.
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Wikileaks als letzter verbleibender Publisher | Snowden stellte kein Gnadengesuch |
ich hoffe du meinst das auf keinen fall so, wie es klingt ...
Zumindest hat sie wohl noch einen gewissen Status beim Militär: http://theweek.com...
Nun der Autor schreibt z.B.: Ich lese das daraus ganz eindeutig Kritik an Snowden, das...
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