BeA: Anwaltspostfach hat neuen Betreiber

Die Bundesrechtsanwaltskammer erhofft sich vom neuen Betreiber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs einen zuverlässigen und sicheren Weiterbetrieb. Atos ist damit zum Ende des Jahres raus.

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Das BeA hat einen neuen Betreiber.
Das BeA hat einen neuen Betreiber. (Bild: Brak/Screenshot: Golem.de)

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (BeA) erhält künftig einen neuen Betreiber. Den Zuschlag bei einer im April 2019 gestarteten Ausschreibung habe die Bietergemeinschaft Westernacher/Rockenstein erhalten, teilte die Bundesrechtsanwaltskammer (Brak) am 2. September 2019 mit. Die Verträge mit dem bisherigen Betreiber Atos laufen zum Jahresende aus. BeA ist ein spezielles Kommunikationssystem für Rechtsanwälte und Gerichte.

Die Bietergemeinschaft ist von 2020 an für die Übernahme, die Weiterentwicklung, den Betrieb und den Support der Anwaltspostfächer verantwortlich. Laut Brak haben die Westernacher Solutions GmbH und die Rockenstein AG "seit vielen Jahren im Bereich der Entwicklung, dem Betrieb und dem Support von Fachanwendungen der Justiz und der öffentlichen Verwaltung ihren Schwerpunkt". Brak-Präsident Ulrich Wessels will das gemeinsame Augenmerk "besonders auf die zukunftsorientierte Weiterentwicklung und den zuverlässigen sowie sicheren Weiterbetrieb des BeA legen".

Das BeA hat eine lange Geschichte von Sicherheitsproblemen hinter sich. Im Dezember 2017 musste es kurzfristig abgeschaltet werden und blieb bis September 2018 offline. Umstritten blieb das BeA weiterhin. So forderte eine Gruppe von Anwälten, dass das System eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nutzen sollte und versucht dies auch gerichtlich durchzusetzen. Mehrere lokale Rechtsanwaltskammern haben zudem gefordert, dass der Quellcode des BeA unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden soll.

Trotz der Sicherheitsprobleme in der Vergangenheit schien das Thema für die Brak bei der Neuausschreibung nur eine geringe Rolle gespielt zu haben. In der Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung waren nur sehr oberflächliche Sicherheitsziele angegeben. Zum großen Streitpunkt um die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sagten die Ausschreibungsunterlagen nichts. Allerdings ist von "dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren" die Rede.

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127life 20. Sep 2021

secure. bnotk. de sak cardtool. jnlp schwer abgefahren, die...

127life 20. Sep 2021

beA ist zweckentworfen, damit Spione usw. die anwaltlichen Schreiben exfiltrieren können...

__destruct() 04. Sep 2019

Er hat auch von fundamentalen Eigenschaften von Kryptoprimitiven keine Ahnung, aber wohl...

bionade24 04. Sep 2019

Guter Punkt, allerdings sollten die dann kostenlos von der Anwaltskammer bereitgestellt...



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