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Bayern: Quellcodeüberprüfung von Palantir für Polizei verzögert sich

Sicherheitsforscher sollen den Quellcode von Palantirs Analysesoftware für die Polizei überprüfen. Das verzögert sich.
/ Lennart Mühlenmeier
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Palantirs Software soll Beziehungsgeflechte zwischen Objekten durchsuchbar machen. (Bild: Sophie Louisnard)
Palantirs Software soll Beziehungsgeflechte zwischen Objekten durchsuchbar machen. Bild: Sophie Louisnard / Unsplash-Lizenz

Die Überprüfung der bayerischen Anschaffung von Palantirs Analysesoftware durch Forscher des Fraunhofer Instituts für Sichere Informationstechnologie (SIT) verzögert sich. Das berichtet die Frankfurter Rundschau(öffnet im neuen Fenster) und zitiert einen Sprecher des bayerischen Landeskriminalamts (LKA). Bayern hatte im Jahr 2022 die Software angeschafft, damit auch andere Bundesländer sie nutzen können.

"Das Überprüfungsverfahren zum Quellcode ist noch nicht abgeschlossen" , zitiert die Tageszeitung den Sprecher des LKA Bayern. Ein Einführungstermin in Bayern oder anderswo steht laut dem bayerischen Innenministerium noch nicht fest. In Hessen wird bereits seit dem Jahr 2018 das Palantir-Produkt Gotham unter dem Namen Hessendata eingesetzt. Auch in Hamburg und NRW gibt es solche Pläne. In Bayern soll die Software Vera (Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform) heißen.

Verfassungsklage ausstehend

Die Frankfurter Rundschau setzt den aktuellen Bericht in Kontext zu einer anhängigen Verfassungsklage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Karlsruhe. Dort wurden vor wenigen Wochen der Einsatz von Hessendata und die Pläne in Hamburg verhandelt. Die GFF-Juristen bezweifeln, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz wie bei Gotham für die Polizeiarbeit verfassungskonform ist.

Die Überprüfung durch das Fraunhofer SIT ist nicht grundlos. Kritiker befürchten , dass Palantir mit dem Programm Daten der Polizei abzweigen könnte – unter anderem, weil das Unternehmen als Start-up Geld von der CIA erhielt und den US-Auslandsgeheimdienst später zu seinen Kunden zählte. In Bayern wäre für den Einsatz von Vera nach Ansicht des obersten Datenschützers zudem eine Gesetzesänderung nötig. "Auf Basis des geltenden Gesetzes ist das nicht möglich" , sagte der Landesbeauftragte für Datenschutz, Thomas Petri.


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