Kultusministerium: Der Schultrojaner kommt doch nicht

Nach massiven Kritiken an den Schulen und kritischen Berichten in den Medien haben die Verlage den Schultrojaner aufgegeben. Eine Entwicklung einer datenschutzrechtlichen legalen Software war nicht möglich.

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Kultusministerium: Der Schultrojaner kommt doch nicht
(Bild: Sean Gallup/Getty Images)

Der Schultrojaner wird doch nicht eingeführt. Das bayerische Kultusministerium gab bekannt: "Eine Scansoftware für Schulen wird nicht kommen. Das ist das Ergebnis der Verhandlungen, die eine bayerische Delegation für die deutschen Länder mit den Schulbuchverlagen geführt hat."

Die deutschen Bundesländer hatten mit den Schulbuchverlagen und Verwertungsgesellschaften einen Vertrag geschlossen, nach dem eine Spähsoftware in Schulnetzwerken nach unerlaubten Kopien suchen kann. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte die Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Schulbuchverlagen aus Datenschutzgründen scharf kritisiert.

Das Recht der Urheber und Verlage an ihrem geistigen Eigentum sei ein hohes Gut, das an den Schulen respektiert und geschützt werde, sagte der Chef des bayerischen Kultusministeriums Peter Müller. Es komme aber darauf an, zu Lösungen zu kommen, die der "Bildungs- und Lebenswirklichkeit im 21. Jahrhundert" entsprechen. "Unsere Partner in den Verhandlungen haben Augenmaß und einen hohen Grad an Verständigungswillen im Interesse der Schulen bewiesen."

Die Plagiatssoftware zur Überprüfung von Speichersystemen der Schulen werde nicht eingesetzt. Auch Schulbestätigungen und Verpflichtungserklärungen, dass sich keine digitalisierten Unterrichtswerke auf Schulrechnern befinden, würden nicht mehr eingefordert.

Die Schulbuchverlage sollten Möglichkeiten zur digitalen Nutzung von Unterrichtswerken und -materialien anbieten. Noch in diesem Sommer würden Gespräche aufgenommen, um Lösungen zu erarbeiten, betonte Müller.

Entwicklung eines legalen Schultrojaners unmöglich

Der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger, führte dieses Einlenken auf die vehementen Proteste an den Schulen, die Kritik von Datenschützern und des Bundesjustizministeriums zurück.

"Es ist wohl jedem der Beteiligten bewusst geworden, dass die Entwicklung und der Einsatz einer solchen Software, die den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, nicht möglich ist", betonte der Verbandschef. "Wichtiger fast noch als die Einräumung von Rechten zu analogen Kopien ist für die Erstellung moderner Unterrichtsmaterialien und Arbeitsblätter durch Lehrkräfte die digitale Nutzung von Lehrbuchteilen, beispielsweise von Tabellen, Quellentexten und Schaubildern."

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