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Bayerische Staatsregierung: Deepfakes sollen bis zu 5 Jahre Gefängnis bringen

Bayern schlägt eine Strafrechtsreform gegen Deepfakes zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und Stärkung der Demokratie vor.
/ Andreas Donath
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Böse Deepfakes sollen mit Freiheitsentzug geahndet werden. (Bild: Pexels)
Böse Deepfakes sollen mit Freiheitsentzug geahndet werden. Bild: Pexels

Um die Persönlichkeitsrechte im digitalen Zeitalter zu schützen, führt die bayerische Staatsregierung eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch(öffnet im neuen Fenster) an.

Die vorgeschlagene Änderung sieht Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschungen vor. In schwerwiegenderen Fällen, etwa bei der Verbreitung von pornografischen Deepfakes, würden die Strafen verschärft, wobei eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug drohe. Deepfakes, die zu legitimen Zwecken wie Kunst, Forschung oder Berichterstattung erstellt werden, sollen von der Strafverfolgung ausgenommen werden.

Die geplante Reform hat den Hintergrund, dass immer mehr Menschen, insbesondere Frauen und Mädchen, Opfer von Deepfakes werden - täuschend echt wirkenden Bildern, Videos oder Tonaufnahmen, die für böswillige Zwecke wie Mobbing, Rachepornografie oder Manipulation der öffentlichen Meinung verwendet werden.

Schätzungen gehen davon aus, dass mehr als 90 Prozent der missbräuchlichen Deepfakes im Internet mit Pornografie und Nacktheit zu tun haben, erklärte die bayerische Staatsregierung. Die zunehmende Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von generativer künstlicher Intelligenz habe es für jedermann einfacher gemacht, Deepfakes zu erstellen.

Strafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung von Deepfakes

Zwar gebe es zahlreiche strafrechtliche Vorschriften, doch diese behandelten nur bestimmte Aspekte des Problems und erfassten die Schwere der Straftaten nicht ausreichend, hieß es in dem Bericht aus der Kabinettssitzung(öffnet im neuen Fenster) vom 14. Mai 2024. Der bayerische Vorschlag zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen, indem eine separate Bestimmung gegen missbräuchliche Deepfakes unter einem neuen § 201b des Strafgesetzbuches eingeführt wird.

Die bayerische Staatsregierung ist sich der potenziellen Gefahr bewusst, die Deepfakes für die Demokratie darstellen, wie jüngste Medienberichte über manipulierte Aussagen von Politikern oder Telefonanrufe im Wahlkampf zeigten. Der neue Paragraf würde auch diese Fälle einschließen.

Bayern habe bereits bei den Justizministerkonferenzen 2021 und 2023 auf die Gefahren der Manipulation der öffentlichen Meinung und des politischen Diskurses durch Deepfakes hingewiesen, hieß es in dem Bericht weiter. Die Bundesregierung sei in dieser Angelegenheit jedoch noch nicht tätig geworden.


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