Polizei und Palantir: Wie Bayern die Kontrolle über Palantir verliert
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Der Freistaat Bayern gehört zu den ersten deutschen Bundesländern, die bei der Verbrechensbekämpfung auf eine modifizierte Version der Software Palantir Gotham des US-Unternehmens Palantir setzen. Das in Bayern mit dem Namen Vera (Verfahrensübergreifende Recherche und Analyse; Eigenschreibweise: VeRA) versehene Werkzeug dient als Analyseplattform für sehr große Datenmengen aus verschiedensten Quellen und soll bei der Bekämpfung von Terrorismus und der Verfolgung von schweren Straftaten behilflich sein(öffnet im neuen Fenster).
In Bayern wird das US-Programm in mehreren polizeilichen Systemen eingesetzt: So werden Daten aus der polizeilichen Vorgangsverwaltung (IGVP), dem Fallbearbeitungssystem (Easy), dem Fahndungssystem (Inpol-Land), dem Einsatzleitsystem (Vulkan) und dem Programm zur Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten (Provi) in Vera verarbeitet.
Das System führt dabei all diese Daten aus den dezentralen Infrastrukturen zusammen und analysiert sie. Der zeitraubende manuelle Abgleich von lokal vorhandenen Daten über mehrere Dienststellen hinweg entfällt also dank der Vera-Instanz.
Schwere Kontroversen
Doch die Einführung des Systems ist seit Jahren mit erheblichen Kontroversen verbunden. Vor allem Datenschützer äußerten Bedenken, aber auch auf politischer Ebene wurde befürchtet, dass rechtsstaatliche Prozesse beeinträchtigt werden könnten und eine Abhängigkeit von einem US-Anbieter entstünde(öffnet im neuen Fenster). In diesem Zusammenhang wurde auf die Nähe des Softwareherstellers zu US-amerikanischen Geheimdiensten verwiesen.
Auch die Gründer des Unternehmens Palantir Technologies, der deutschstämmige Peter Thiel und der US-Amerikaner Alex Karp, haben durch mehrere Äußerungen in der Öffentlichkeit massive Kritik von Bürgerrechtlern auf sich gezogen.
Ungereimtheiten in Bayern
Insbesondere der 2018 in den bayerischen Landtag gewählte grüne Digitalpolitiker Benjamin Adjei hat durch zahlreiche parlamentarische Initiativen intransparente Vorgänge bei der Vertragsgestaltung zwischen dem Freistaat Bayern und Palantir Technologies aufgedeckt. So ermittelte Adjei mithilfe einer schriftlichen Anfrage im Landtag, dass vor Beginn der Vertragsbeziehungen im April 2022 zwischen dem Freistaat und Palantir Technologies insgesamt sechs Kontakte zwischen Mitarbeitern des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) und Vertretern von Palantir Technologies GmbH stattgefunden haben (PDF)(öffnet im neuen Fenster).
Zu weiteren Treffen und telefonischen Kontakten auch mit Vertretern anderer Unternehmen vor Zuschlagserteilung gibt das Staatsministerium des Innern keine Auskunft. Auf eine entsprechende Presseanfrage von Golem wurde lediglich mitgeteilt, dass dieser Sachverhalt der Vertraulichkeit unterliege.
Bereits seit 2018 wurde zudem vom Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) eine ständige Markterkundung durchgeführt, bei der die Palantir-Software in Betracht gezogen wurde. Während dieser Zeit fand eine öffentliche Ausschreibung für eine Predictive-Policing-Software statt, die Palantir Technologies gewann.
Während der laufenden Ausschreibung in Bayern wurde jedoch bekannt, dass die EU-Polizeibehörde Europol von der weiteren Verwendung von Palantir Gotham im dritten Quartal 2021 Abstand genommen hatte, da die Software nicht den in sie gesetzten Erwartungen entsprach (PDF)(öffnet im neuen Fenster). Die Entscheidung von Europol, zukünftig nicht mehr Palantir Gotham einzusetzen, wurde jedoch von der bayerischen Staatsregierung im laufenden Ausschreibungsverfahren ignoriert.
Ignoriert wurden in Bayern zudem die gravierenden Ungereimtheiten und offensichtlichen Gesetzesverstöße, die mit der Einführung von Palantir Gotham im Nachbarland Hessen einhergingen, wo die Software-Lösung unter dem Namen Hessendata im Jahr 2017 beschafft worden war. Die schwerwiegenden Verfehlungen der damals von der CDU und den Grünen gebildeten hessischen Regierung hatten nicht nur zu einem Untersuchungsausschuss geführt (PDF)(öffnet im neuen Fenster), sondern aufgrund von verschiedenen Verstößen gegen ein geregeltes Vergabeverfahren und einer nachträglichen Gesetzesänderung – der von Bürgerrechtlern so bezeichneten "Lex Palantir" – auch zu einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Dieses hatte im Februar 2023 aufgrund mehrerer Verfassungsbeschwerden nicht nur klargestellt, dass die seinerzeitigen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz der Palantir-Software in Hessen und Hamburg verfassungswidrig waren, sondern auch ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gegeben war (Az.: 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20)(öffnet im neuen Fenster).
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