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Leichtfertiger Einsatz von Steuergeldern?

Ein weiterer Kritikpunkt am Vorgehen der bayerischen Staatsregierung bei der Beschaffung der Vera-Plattform betrifft den Umgang mit Steuergeldern. So wies Mark Zöller, Geschäftsführer des Instituts für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes darauf hin (PDF)(öffnet im neuen Fenster), dass bereits im November 2023 "ohne praktische Nutzungsmöglichkeit 13,4 Mio. Euro an Steuergeldern ausgegeben" waren für die Beschaffung eines Produkts, "für dessen Einsatz es zunächst weder eine Sicherheitsgarantie noch eine gesetzliche Grundlage gab."

Zöller fasste das Procedere mit den Worten zusammen: "Die anfänglichen Vorstellungen des Bayerisches Staatsministeriums des Innern, man könne eine derart grundrechtsinvasive Technik für polizeiliche Zwecke auf die polizeiliche Generalklausel stützen (!), ignorierten letztlich rund 50 Jahre an Datenschutzgesetzgebung seit dem Volkszählungsurteil des BVerfG vom 15. Dezember 1983."

Digital unsouverän

Als weiteres Problemfeld bleibt die Aushebelung technischer und demokratischer Kontrollmechanismen beim Einsatz der Palantir-Software bestehen. So ist durch den proprietären Quellcode jederzeit das Einschleusen eines Kill-Switches möglich, da weitere Überprüfungen des Programmcodes bei Software-Aktualisierungen unterbleiben. Damit eröffnet sich auch ein hohes Erpressungspotenzial gegenüber bayerischen Behörden durch US-Akteure, welche den Primat der neuen US-Sicherheitsstrategie 2025 hervorheben und diese auch durchzusetzen gedenken.

Aber auch innenpolitisch mangelt es an demokratischer Kontrolle. Der Abgeordnete Adjei weist in einer Pressemitteilung vom April 2026 explizit darauf hin(öffnet im neuen Fenster): "Der Einsatz von Predictive-Policing-Systemen erfordert eine grundlegende gesellschaftliche Debatte über die Implikationen für die Grundrechte sowie über die rechtliche Basis im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz."

Keine Kostensteigerungen

Auf eine Medienanfrage von Golem hat das bayerische Staatsministerium des Innern klargestellt, dass der Rahmenvertrag des Freistaats mit der Firma Palantir Technologies GmbH für den Einsatz von Vera bis zum April 2027 gültig ist. Danach könne dieser bis zu viermal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Das Ministerium wies zusätzlich explizit auf die eigene intensive Marktbeobachtung während dieser Zeit hin, weil der Freistaat langfristig unabhängiger und digital souveräner werden wolle. Die Nichtinanspruchnahme der Öffnungs- und Nachnutzungsklauseln im Mantelrahmenvertrag durch andere Länderpolizeien, BKA, Bundespolizei oder Zollkriminalamt verursachten dem bayerischen Steuerzahler außerdem keine erhöhten Kosten, da dies keine Auswirkungen auf die Gesamtkosten von Vera habe.

Der Autor meint

Auch im Freistaat Bayern ist seinerzeit die Einführung der Vera-Plattform nicht reibungslos verlaufen. Vor allem dem grünen Abgeordneten Adjei ist es seither zu verdanken, dass durch beharrliche Parlamentsarbeit die demokratischen Implikationen des Einsatzes der Palantir-Software nicht in Vergessenheit geraten.

Und hier besteht in Bayern angesichts der nachgewiesenen Verwendung des Systems auch für weniger schwere Straftatbestände signifikanter Bedarf bei der Konkretisierung des Einsatzbereiches und des Zugriffs auf die zugrundeliegenden Datenquellen. Bayern muss daher das Polizeiaufgabengesetz deutlich nachschärfen, um eine zu stark grundrechtsinvasive Nutzung des Systems zu unterbinden und Transparenz zu schaffen.

Ansonsten könnte es passieren, dass auch der Freistaat eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht kassiert und Vera oder dessen hoffentlich digital souveräner Nachfolger in ihrer Verwendung zwangsweise massiv eingeschränkt werden.

Erik Bärwaldt arbeitet seit mehr als zwei Jahrzehnten als IT-Consultant und schreibt regelmäßig für mehrere IT-Zeitschriften und Webseiten.


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