Batteriespeicher zwei Jahre gedrosselt: Senec wegen mangelnder Produktqualität verurteilt

Eine Kundin von Senec hat vor dem Landgericht Schweinfurt gegen den Anbieter von Photovoltaikanlagen gewonnen. Senec wurde wegen eines Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz zur Haftung verurteilt und ist schadensersatzpflichtig. Der Grund: Der Stromspeicher Senec Home V2.1 – 10,0 kWh biete nicht die nötige Sicherheit.
Die Klägerin habe 2021 einen Senec-Stromspeicher über einen Vertriebshändler erworben, berichtete der Anwalt der Kundin. Weil es bei baugleichen Stromspeichersystemen zu Brand- und Verpuffungsfällen gekommen sei, habe Senec die Speicherkapazität Tausender Stromspeicher auf 70 Prozent reduziert. Das Unternehmen verspricht für den Speicher aber eine Kapazität von 100 Prozent für zehn Jahre.
Nach Angaben der klagenden Kanzlei besteht die Drosselung auch heute noch, so dass Kunden für einen Stromspeicher mit einer Kapazität von 10 kWh gezahlt hätten, von dem sie aber nur 7 kWh nutzen könnten. Üblicherweise hängen die Anschaffungskosten für Stromspeicher auch von deren Kapazität ab.
Gericht bemängelt zwei Jahre lange Drosselung
Bisher wurde das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 1. Dezember 2025 nicht veröffentlicht (Az.: 13 O 153/25). Die Anwälte der Klägerin informierten über das Urteil(öffnet im neuen Fenster) und gaben die Argumentation der Richter wieder.
"Von einer bestehenden Brandgefahr muss ausgegangen werden, nachdem die Beklagte selbst eine Drosselung vorgenommen hat, die seit mehr als zwei Jahren andauert" , wird das Gericht zitiert. "Ein Batteriespeicher, der die höchstmögliche Speicherkapazität nie bzw. gar keine Speicherkapazität mehr erreicht, erfüllt die berechtigten Sicherheitserwartungen nicht."
Für das Gericht sind die Senec-Stromspeicher produktfehlerhaft
Aus Sicht des Landgerichts Schweinfurt sind die anhaltenden Maßnahmen nicht Ausdruck von Sicherheit, sondern Beleg einer fortbestehenden Gefahrenlage. Ein Betrieb im Regelzustand sei damit nicht ohne Einbußen an Sicherheit möglich. Für das Gericht ist der Senec-Stromspeicher produktfehlerhaft, weil er nicht die Sicherheit biete, die Verbraucher berechtigterweise erwarten dürften. Dabei gehe es nicht um eine abstrakte Risikobetrachtung, sondern das tatsächliche Verhalten des Anbieters.
Senec verwies nach Angaben der Klägerpartei darauf, dass es sich bei der Drosselung um ein allgemeines Technologierisiko handele. Dem widersprach das Gericht: "Das Berufen auf das allgemeine Technologierisiko ist mit Blick auf das Verhalten der Beklagten nicht glaubhaft."
Gericht wendet Produktsicherheitsgesetz als Schutzgesetz an
Eine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärungen entlastet Senec nach Auffassung des Gerichts nicht. Die gesetzliche Vermutungswirkung sei durch die jahrelange Drosselung durch den Anbieter widerlegt. Randnotiz: Auf der Senec-Homepage(öffnet im neuen Fenster) wird das Thema Sicherheit prominent behandelt.
Die Kanzlei der Klägerin sieht in dem Urteil einen "Meilenstein für den Verbraucherschutz" . Das Gericht wende das Produktsicherheitsgesetz ausdrücklich als Schutzgesetz an. Entscheidend sei nicht, ob bereits ein konkreter Schaden eingetreten sei, sondern dass von dem Produkt eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit ausgehe.
Laut Kanzlei erweitert das Gericht die rechtliche Verantwortung des Anbieters. Betroffene Kunden könnten sich nicht mehr nur an Händler werden, sondern hätten nun einen unmittelbaren Anspruch gegen Senec als Anbieter. Noch ist das Urteil des Landgerichts Schweinfurt nicht rechtskräftig. Senec legte am Oberlandesgericht Bamberg Berufung ein.