Batterierecht-Durchführungsgesetz: Entsorgung von E-Bike-Akkus wird vereinfacht

Seit dem 18. August 2025 gelten veränderte Bestimmungen für die Rückgabe ausgedienter Elektrofahrrad-Akkus. Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 ist nun vollständig wirksam und erweitert die Abgabestellen erheblich. Kommunale Sammelstellen müssen die Akkus kostenfrei annehmen, wie der Fahrradverband ADFC mitteilte(öffnet im neuen Fenster) .
Das deutsche Batterierecht-Durchführungsgesetz(öffnet im neuen Fenster) soll die europäischen Vorgaben ergänzen. Der Bundestag wird am 11. September über das Begleitgesetz entscheiden. Die EU-Verordnung ist jedoch bereits ohne nationales Gesetz rechtlich bindend.
Die Änderungen betreffen alle Nutzer von Elektrofahrrädern in Deutschland. Bisher war die Rückgabe hauptsächlich über den Fachhandel oder Hersteller möglich. Die erweiterten Möglichkeiten sollen die ordnungsgemäße Entsorgung erleichtern.
Erweiterte Abgabestellen verfügbar
Verbraucher können ausgediente E-Bike-Akkus an mehreren Stellen zurückgeben. Wertstoffhöfe und kommunale Sammelstellen gehören zu den neuen Abgabestellen. Der Fahrradfachhandel nimmt ebenfalls Akkus entgegen.
Hersteller und deren Rücknahmesysteme bleiben als Option bestehen. Spezialisierte Akkusammelstellen ergänzen das Angebot. Die Rücknahmepflicht wurde durch die neuen Regeln deutlich ausgeweitet.
Die kommunalen Stellen sind zur kostenlosen Annahme verpflichtet. Viele Wertstoffhöfe bieten den Service bereits an. Die Entsorgung über den Hausmüll bleibt strengstens untersagt. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Die hohen Strafen sollen eine unsachgemäße Entsorgung verhindern.
Elektrofahrrad-Akkus enthalten Materialien wie Lithium, Kobalt und Nickel. Bei ordnungsgemäßer Entsorgung können diese Rohstoffe recycelt werden. Beschädigte Batterien bergen jedoch Sicherheitsrisiken und können sich selbst entzünden.
Die EU-Batterieverordnung setzt ehrgeizige Recyclingziele fest. Die Sammelquote für Gerätebatterien soll bis Ende 2027 auf 63 Prozent steigen. Bis Ende 2030 wird eine Quote von 73 Prozent angestrebt.
Für Batterien von leichten Verkehrsmitteln gelten eigene Ziele. Elektrofahrrad-Akkus sollen bis 2028 zu 51 Prozent gesammelt werden. Bis 2031 wird eine Sammelquote von 61 Prozent angestrebt.



