Barrierefreiheit: Mit dem Screenreader aus der Tastaturfalle
In zwei Jahren müssen Onlineshops und viele IT-Produkte die Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllen. Wir zeigen am Beispiel von Golem.de, was es dabei zu beachten gilt.

"Produkte, die ein Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereitstellt und Dienstleistungen, die er anbietet oder erbringt, müssen barrierefrei sein." Mit dieser lapidaren Feststellung im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz dürften viele Onlineanbieter in den kommenden Jahren noch Probleme bekommen.
Wir haben mit dem Beratungsunternehmen BITV-Consult überprüft, wo es auf Golem.de noch Verbesserungspotenzial gibt, und beleuchten, welche Kriterien es bei der Barrierefreiheit generell zu beachten gilt. Ebenfalls nennen wir verschiedene Tools zur Überprüfung von Webseiten.