Barmer GEK: Wie ein Nutzerkonto bei der Krankenkasse gekapert wird
Ein Datenschutzexperte hat die Krankendaten eines Journalisten der Rheinischen Post einsehen können. Dazu war nicht mehr als dessen Name, Versichertennummer und ein Anruf im Callcenter der Barmer GEK nötig. Jetzt wird ein besserer Schutz gefordert.

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen sensible Patientendaten im Internet besser schützen. "Die Kassen müssen hier dringend die Sicherheit erhöhen. Beispielsweise durch Einführung eines Pin/Tan-Verfahrens analog zum Online-Banking", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, der Rheinischen Post. Spahn reagierte damit auf einen Bericht der Rheinischen Post, nach dem Patientenquittungen über ärztliche Behandlungen, Diagnosen und verordnete Medikamente auf der Internetseite der Barmer GEK einsehbar waren.
Die Kasse hatte bereits angekündigt, "die internen Kontroll- und Sicherheitsvorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls zu verschärfen".
Mit einem Anruf und einem Brief war es einem professionellen Anbieter von Datenschutz-Dienstleistungen möglich, sich im Internet Zugang zu Patientendaten eines gesetzlich Versicherten zu verschaffen, der als Journalist bei der Rheinischen Post arbeitet. Dafür waren nur dessen Name und Versichertennummer erforderlich. Das Geburtsdatum fand der Experte im Internet.
Mit dem Namen, der Versichertennummer und dem Geburtsdatum konnte der Datenschutzexperte über das Callcenter der Krankenkasse die Wohnadresse des Redakteurs ändern. Auf der Internetseite der Kasse legte er mit den Daten ein Nutzerkonto an. An die fingierte Wohnadresse wurde der Aktivierungsschlüssel für das Konto versandt.
Über die Funktion "Patientenquittungen" waren die persönlichen Daten des Journalisten einsehbar. "Kontrollbesuche beim Zahnarzt, meine Fleischwunde, meine Operation, in letzterem Fall sogar mit genauer Diagnose, Behandlungsmethode und Name des Arztes. Unser Tester konnte genau sehen, welche Medikamente mir in den vergangenen zwei Jahren verschrieben wurden. Welche Krankenhäuser ich wann und aus welchem Grund besucht habe. Er kann sehen, wer bei einer Familienversicherung noch mitversichert ist."
Die Barmer erklärte den Test zum Einzelfall. Es müsse sich "um einen Fehler eines Mitarbeiters handeln, der offensichtlich nicht alle Vorschriften zur Identifikation eingehalten" habe.
Nachtrag vom 27. Juni 2014, 13:11 Uhr
Die Barmer GEK hat die Kritik zurückgewiesen. Firmensprecher Athanasios Drougias sagte Golem.de: "Unsere Sicherheitssysteme zum Schutz der Versichertendaten befinden sich auf höchstem Niveau. Sie werden wie in allen anderen IT-Bereichen laufend überprüft und angepasst. Für den Zugang zu unserem Kundenportal gelten strengste Sicherheitsvorschriften, die in Teilen sogar über die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hinausgehen. Der beschriebene Fall ist konstruiert und gewollt. In Wirklichkeit setzt ein unbefugter Zugang kriminelle Energie und eine entsprechende Handlung voraus."
sry, hast recht. das dreht die sache natürlich.
Ich finde es lustig, dass dieser Typ so etwas sagt. Krankenkassen bewegen sich auch gerne...
Entschuldige, aber deine (LinuxMacBook) Betrachtungsweise ist auch etwas Engstirnig...
Was ist schlimmer? Das Betroffene dann auch noch so einen Quatsch von sich geben, oder...
... dann ist es auch nicht mehr schwer weiterzukommen. Wie soll die Krankenkasse einen...