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Banking: Stiftung Warentest übernimmt vorerst Girokonten-Vergleich

Nach dem Ende des Girokonten-Vergleichs bei Check24 übernimmt nun die Stiftung Warentest . Künftig soll es ein Portal der Bafin geben.
/ Sebastian Grüner , dpa
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Das beste Konto für das eigene Geld lässt sich künftig über eine Webseite der Bafin finden. (Bild: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images)
Das beste Konto für das eigene Geld lässt sich künftig über eine Webseite der Bafin finden. Bild: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images

Verbraucher auf der Suche nach mehr Durchblick bei den Kosten für Girokonten können sich vorerst bei der Stiftung Warentest informieren. Seit Donnerstag stellt die Stiftung Warentest nach eigenen Angaben(öffnet im neuen Fenster) ihren Girokontenvergleich kostenlos auf test.de(öffnet im neuen Fenster) im Internet zur Verfügung. Damit werde allen Verbrauchern voraussichtlich bis zum zweiten Quartal 2022 Zugang zu einer objektiven und kostenlosen Vergleichswebsite geboten.

Anschließend wird die Finanzaufsicht Bafin eine staatliche Webseite für das kostenlosen Vergleichsportal in Betrieb nehmen. Die Finanzaufsichtsbehörde rechnet nach eigenen Angaben damit, dass die Seite im zweiten Quartal 2022 einsatzbereit ist.

Stiftung Warentest vergleicht den Angaben zufolge derzeit mehr als 300 Girokontenmodelle von mehr als 130 überregionalen und regionalen Banken und Sparkassen. Pro Kontomodell sind demnach über 50 Merkmale erfasst, zum Beispiel die Höhe von Dispozinsen, Kontogebühren oder Gebühren für Kreditkarten.

Deutschland muss nach der europäischen Zahlungskontenrichtlinie sicherstellen, dass alle Verbraucher Zugang zu mindestens einer objektiven und kostenlosen Vergleichswebsite für Girokonten haben. In Deutschland ist dies über die Vergleichswebsitesverordnung(öffnet im neuen Fenster) gesetzlich geregelt. Zunächst hatte Check24 diese betrieben. Mitte Januar stellte das Vergleichsportal die zertifizierte Internetseite wegen unklarer Rechtslage ein .

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Nach Meinung von Verbraucherschützern erfüllte die Vergleichswebseite nicht die Vorschriften der Zahlungskonten-Richtlinie, die eine wesentliche Marktabdeckung verlange. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale NRW zogen vor Gericht. Sie beschrieben den Rückzug von Check24 als einen Erfolg für die Verbraucher.


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