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Banking-App: VR-Banken starten Kryptohandel für Privatkunden

Die DZ Bank hat die regulatorische Zulassung für den Handel mit digitalen Währungen erhalten.
/ Michael Linden
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Bitcoin kann bei den VR-Banken gehandelt werden. (Bild: Pexels)
Bitcoin kann bei den VR-Banken gehandelt werden. Bild: Pexels

Privatkunden der Volks- und Raiffeisenbanken können bald vier ausgewählte Kryptowährungen über ihre Banking-App handeln, wie die FAZ berichtet(öffnet im neuen Fenster) .

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erteilte der DZ Bank die erforderliche Micar-Handelslizenz(öffnet im neuen Fenster) (Markets in Crypto-Assets Regulation). Damit endet eine Testphase, die im Jahr 2025 mit sechs lokalen Genossenschaftsbanken durchgeführt wurde. Die Plattform mein Krypto richtet sich ausschließlich an Privatkunden der angeschlossenen Institute.

Zum Start des Angebots stehen Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH), Litecoin (LTC) und Cardano (ADA) zur Verfügung. Kunden können die digitalen Vermögenswerte direkt über die VR-Banking-App kaufen und verkaufen. Eine Anlageberatung ist in dem Modell nicht vorgesehen, Nutzer treffen Investmentscheidungen eigenständig.

Für die Verwahrung der Kryptowährungen wird eine digitale Geldbörse in die Banking-App integriert. Die Wallet ermöglicht es den Kunden, ihre Bestände selbst zu verwalten. Die technische Infrastruktur stellt die DZ Bank als Spitzeninstitut der genossenschaftlichen Finanzgruppe bereit.

Nicht alle Institute bieten den Service an

Die Entscheidung zur Einführung der Kryptowährung trifft jede Genossenschaftsbank individuell. Laut einer Studie des Genoverbandes (September 2025) plant mehr als ein Drittel der Banken eine Einführung in den nächsten Monaten.

Auch andere Bankengruppen planen vergleichbare Angebote. Die Sparkassen wollen durch die Dekabank im ersten Halbjahr 2026 eine eigene Lösung für die Verwahrung von Kryptowährungen entwickeln. Damit würden zwei der größten Bankengruppen in Deutschland ihren Kunden den Zugang zu digitalen Vermögenswerten ermöglichen.

Die Micar-Verordnung der Europäischen Union schafft seit 2024 einen einheitlichen Rechtsrahmen für Krypto-Dienstleistungen. Die Lizenz verpflichtet Anbieter zu bestimmten Sicherheitsstandards und Transparenzanforderungen. Banken müssen nachweisen, dass sie über die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen verfügen.

Mit der flächendeckenden Einführung reagieren die Genossenschaftsbanken auf die gestiegene Nachfrage nach Krypto-Investitionen. Die Testphase zeigte offenbar, dass ausreichend Interesse bei den Privatkunden besteht.


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