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Balkonkraftwerke: Verwirrung im Schrebergarten

Die Berliner Wirtschaftssenatorin Giffey will künftig auch Balkonkraftwerke in Kleingärten fördern. Doch diese sind in den Anlagen gar nicht erlaubt.
/ Friedhelm Greis
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Ein Balkonkraftwerk geht auch ohne Balkon. (Bild: Martin Wolf/Golem.de)
Ein Balkonkraftwerk geht auch ohne Balkon. Bild: Martin Wolf/Golem.de

Während das Bundesverkehrsministerium mit Hunderten Millionen Euro Photovoltaikanlagen für Hausbesitzer fördert , will Berlin den Solarstrom nun für Kleingärtner attraktiver machen. Nicht nur Mieter sollten künftig für Balkonkraftwerke eine Förderung erhalten, sondern auch Wohnungseigentümer und Kleingärtner, hieß es im Juni 2023 nach einer Senatsklausur(öffnet im neuen Fenster) . Doch sogenannte Steckersolargeräte sind in Schrebergärten gar nicht erlaubt. Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde kritisiert daher den Senat, weil dieser "den zweiten Schritt vor dem ersten macht" .

Balkonkraftwerke sind in Berliner Kleingärten derzeit nicht zulässig. Das liegt nicht daran, dass nur die wenigsten Lauben über einen Balkon verfügen. So sind laut den Berliner Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken (PDF)(öffnet im neuen Fenster) in den Kleingärten nur "netzunabhängige Photovoltaik-Anlagen mit einer Kollektorfläche von max. 5 qm" erlaubt.

Landesverband in Pläne einbezogen

"Netzunabhängig" bedeutet jedoch, dass eine PV-Anlage nur autark betrieben werden kann, beispielsweise mit einem zusätzlichen Batteriespeicher. Steckersolargeräte liefern jedoch erst dann Strom, wenn sie sich mit dem Netz synchronisiert haben. Daher wäre es wenig sinnvoll, solche Anlagen für Kleingärtner zu fördern.

Für die Umsetzung des Programms setzte sich die Senatsverwaltung unter Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) mit dem Landesverband in Verbindung. Auf Nachfrage von Golem.de teilte der Verband mit, dass zwei Positionen der Richtlinie mit den Kleingärtnern abgestimmt worden seien: "Dabei handelt es sich um die erforderliche Genehmigung der Zwischenpächter zur Dachmontage von Solarpaneelen und um die Passage, dass der erzeugte Strom im Kleingarten nur als Arbeitsstrom Verwendung finden soll." Darüber hinaus weist der Verband darauf hin, dass die Förderrichtlinie auch für Gärten gilt, die nicht den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes unterliegen. Solche Gärten dienen dann vor allem der Erholung und haben höhere Pachtgebühren.

Balkonkraftwerk erzeugt wenig Arbeitsstrom

Dass die Installation von Solarmodulen auf Dächern genehmigt werden muss, ist eigentlich schon üblich. Der zweite Punkt besagt, dass der erzeugte Strom für die Nutzung von Arbeitsgeräten wie Rasenmähern, Heckenscheren oder Häckslern verwendet werden soll. Denn die Elektrifizierung der Laube, um beispielsweise einen Kühlschrank oder andere Haushaltsgeräte zu betreiben, ist eine rechtlich problematische Angelegenheit, wie weiter unten erläutert wird.

Mit dem Strom aus einem Balkonkraftwerk lässt sich aber kein üblicher Gartenhäcksler betreiben. Diese benötigen je nach Gerät mehrere Kilowatt (kW) an Leistung. Zumal in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr, wenn der meiste Solarstrom produziert werden könnte, keine lauten Geräte betrieben werden dürfen. Nach Informationen von Golem.de will der Senat daher auch die Anschaffung von sogenannten Powerstationen fördern.

Giffey sieht großes Potenzial

Eine solche Anlage, zum Kostenpunkt von 18.000 Euro, hat Golem.de im vergangenen Sommer in einem Kleingarten getestet . Zwar dürfte das getestete Speichermodul mit einer Kapazität von knapp 6,5 Kilowattstunden (kWh) für eine normale Laube überdimensioniert sein. Doch auch kleinere Anlagen kosten mehrere Tausend Euro und amortisieren sich erst auf lange Sicht. Neben dem Batteriespeicher wird auch ein stärkerer Wechselrichter benötigt, der bis zu 3,6 kW Strom liefern sollte.

In einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses im vergangenen Juni sagte Wirtschaftssenatorin Giffey laut Protokoll (PDF)(öffnet im neuen Fenster) hingegen: "Wir werden jetzt sehen, wie die Leute reagieren. Wir werden das massiv bewerben, um zusätzlich Menschen dafür zu gewinnen. Wir haben weit über 100.000 Eigenheime, Wohneigentum, Orte, die infrage kommen, und 71.000 Lauben oder Kleingartenparzellen, um die es dabei geht."

Wie viele Parzellen tatsächlich für einen PV-Anlage infrage kommen, ist jedoch nach Einschätzung von Golem.de völlig unklar.

Autarke PV-Anlage kann sinnvoll sein

Wer einen Netzanschluss hat, wird sich gut überlegen, ob er diesen aufgibt und sich ein Inselsystem anschafft. Ein paralleler Betrieb von Netzanschluss und Powerstation bringt jedoch nur geringe Einsparungen.

Der Stromverbrauch in einem Kleingarten dürfte sich normalerweise auf wenige Hundert Kilowattstunden im Jahr beschränken. Dieser ließe sich im Sommer durchaus mit einer PV-Anlage decken. Im Winter dürfte es schwieriger werden, aber normalerweise braucht man dann sehr wenig Strom im Garten. Wer seinen Stromanschluss abmeldet, spart sich jedoch die Ausgaben für Steuern und Umlagen sowie die Netzentgelte. Das beschleunigt die Amortisierung erheblich.

Die Frage wird daher sein, ob und in welcher Höhe der Senat tatsächlich die Anschaffung von Insellösungen fördert. Auf Anfrage von Golem.de teilte ein Sprecher lediglich mit: "Ich bitte um Verständnis, dass wir die finalen Details zur Erweiterung des Steckersolargeräte-Programms(öffnet im neuen Fenster) und seine Richtlinien offiziell erst zum Start des Programms kommunizieren werden."

Wie dürfen Kleingärten elektrifiziert werden?

Aus Sicht des Landesverbands ist die Förderung von PV-Anlagen in Kleingärten jedoch "der zweite Schritt vor dem ersten" . Die Forderung lautet: "Zunächst müssten 'saubere' rechtliche Regelungen zum Einsatz solcher Anlagen in Kleingärten geschaffen werden." So wird im Bundeskleingartengesetz(öffnet im neuen Fenster) die Erzeugung erneuerbarer Energie auf den Grundstücken bislang nicht geregelt.

Laut Paragraf 3 des Gesetzes ist eine Gartenlaube "in einfacher Ausführung" erlaubt. Einschränkend heißt es: "Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein." Für manche Juristen stellt sich daher die Frage(öffnet im neuen Fenster) , "ob Kleingärten überhaupt mit Strom und Wasser versorgt werden dürfen" .

Gartenlauben dürfen keine kleine Eigenheime sein

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1998(öffnet im neuen Fenster) , wonach die Pachtgebühren für Kleingärten deshalb gesetzlich niedrig gehalten werden dürfen, weil der Gesetzgeber "eine Verstärkung des Freizeitelements der Kleingärten dadurch verhindert [hat], dass er den Ausbau der Gartenlauben zu kleinen Eigenheimen mit umfassender Erschließung (Elektrizität, Wasser und Abwasser) ausdrücklich abgelehnt hat" .

In einem Vortrag für den Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (jetzt Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands) sagte der Rechtsanwalt Patrick Nessler im Oktober 2013(öffnet im neuen Fenster) : "Natürlich ist die Versorgung von Kleingärten sowohl mit Strom für den Betrieb von Gartengeräten als auch mit Wasser für das Gießen der Pflanzen grundsätzlich erlaubt. Allerdings dürfen sich die Anschlüsse nicht in der Gartenlaube befinden."

Wie das alles mit der Installation von aufwendigen PV-Anlagen mit Stromspeicher oder dem Betrieb von Balkonkraftwerken vereinbar ist, kann der Berliner Senat vermutlich selbst gar nicht klären. Hat doch die Ampelkoalition dieses komplexe Thema wohl mit Bedacht in ihrem Solarpaket ausgeklammert. Dieses verschafft lediglich Wohnungseigentümern und Mietern einen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks .

Aus Sicht des Netzbetreibers Stromnetz Berlin spricht technisch jedoch wenig dagegen, netzabhängige Steckersolargeräte in Kleingärten zu installieren.

Stromnetz Berlin sieht bei Balkonkraftwerken keine Probleme

Auf Anfrage von Golem.de teilte das städtische Unternehmen mit: "Eine Kleingartenanlage kann im Grunde wie ein ebenerdiges Mehrfamilienhaus betrachtet werden. Die Zustimmung des Anschlussnehmers (Kolonievorstand) setzen wir hier ebenfalls voraus."

Beim erforderlichen Austausch des Stromzählers verlangt Stromnetz Berlin nicht, die meist älteren und teilweise improvisierten Anschlüsse auf den neuesten Stand der elektrotechnischen Anforderungen zu bringen. "Wir verfahren auch hier wie bei Balkonanlagen im Mehrfamilienhaus. Dieser Punkt liegt auch hier im Verantwortungsbereich des Anschlussnehmers" , teilte das Unternehmen mit.

Netzanschlussnehmer oder -nutzer

In der Praxis unterscheidet der Netzbetreiber dabei verschiedene Konstellationen. Am einfachsten ist es, wenn der Kleingartenpächter über einen eigenen Stromanschluss mit Zähler verfügt und selbst der Anschlussnehmer ist. "Der Netzanschlussnutzer kann eine PV-Anlage "(öffnet im neuen Fenster) ach dem vereinfachten Anmeldeverfahren anmelden", hieß es. Theoretisch könnten nach dem regulären Antragsverfahren auch Speicher, PV-Anlagen mit mehr als 600 Watt Leistung, Blockheizkraftwerke oder Windanlagen angemeldet werden. Dabei seien aber andere Vorgaben wie das Bundeskleingartengesetz zu berücksichtigen.

Selbst wenn der Kleingärtner keinen eigenen Anschluss hat und die Kleingartenanlage der Anschlussnehmer ist, kann er laut Stromnetz Berlin dennoch eine PV-Anlage nach dem vereinfachten Verfahren anmelden. Das ist aber nur möglich, wenn er zumindest Netzanschlussnutzer(öffnet im neuen Fenster) ist. "Es obliegt der Kolonie und dem Netzanschlussnutzer, hinsichtlich des Kolonienetzes und dem Netzanschluss, technische Regularien einzuhalten" , schreibt das Unternehmen.

Kolonie könnte Anlagen zusammenfassen

Ist das nicht der Fall, wird es hingegen komplizierter. Das könnte zutreffen, wenn der Kleingärtner den Strom über die Anlage bezieht, aber keine eigene Untermessstelle hat. Dann könnte die gesamte Kolonie nur eine einzige PV-Anlage nach dem vereinfachten Verfahren anmelden. Jedoch könnte die Kolonie eine reguläre Anmeldung vornehmen und die PV-Anlagen der einzelnen Parzellen zusammenfassen.

Der Netzbetreiber empfiehlt in diesem Fall, das Kolonienetz von einer zugelassenen Installationsfirma zu bewerten. Es sollte verhindert werden, dass die zusammengesetzte Erzeugungsanlage zu Netzrückwirkungen, Unsymmetrien und sonstigen störenden Einflüssen führt.

Eigenverbrauch dürfte recht niedrig sein

Die Installation von PV-Anlagen in Kleingärten ist derzeit noch eine eher komplizierte Angelegenheit. Ein normales Balkonkraftwerk ist aus rechtlichen Gründen häufig nicht erlaubt. Zudem dürfte der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms recht niedrig sein, da die Grundlast selbst im Sommer in der Regel deutlich unter den künftig zulässigen 800 Watt liegen dürfte. Da der meiste Strom verschenkt wird, amortisieren sich die Geräte wohl nicht so schnell wie in der heimischen Wohnung.

Im Sinne der Energiewende könnte es aber sinnvoll sein, Balkonkraftwerke in Kleingärten zuzulassen und deren Anschaffung zu fördern. Damit könnten die Kolonien immerhin dazu beitragen, dass mehr erneuerbarer Strom produziert wird.

Für den Kleingärtner selbst könnte eine PV-Anlage im Batteriespeicher durchaus eine Alternative zum Netzanschluss sein. Jedoch sind die Anschaffungskosten dafür recht hoch, so dass eine höhere Förderung sinnvoll wäre.

Planungssicherheit erforderlich

Für eine solche Anschaffung, die sich vielleicht erst in zehn Jahren amortisiert, brauchen die Kleingärtner allerdings auch eine entsprechende Planungssicherheit. Vor allem in Berlin sind weiterhin Anlagen in ihrer Existenz bedroht.

Derzeit will das Land Berlin sogar selbst Kleingärten zerstören und auf dem Gelände ein Studentenwohnheim bauen(öffnet im neuen Fenster) , was in der Innenstadt angesichts des Klimawandels kaum nachvollziehbar ist. Der allererste Schritt vor der Förderung von PV-Anlagen wäre daher wohl, Kleingärten überhaupt zu erhalten.


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