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Balkonkraftwerke: Solarvereine warnen vor Klagewelle nach neuem Rechtsanspruch

Der Bundestag diskutiert erstmals über den Anspruch zur Installation von Balkonkraftwerken. Aktivisten fordern Nachbesserungen am Entwurf.

Ein Bericht von veröffentlicht am
Welche Auflagen müssen Mieter vor der Installation eines Balkonkraftwerkes künftig akzeptieren? (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Durch den geplanten gesetzlichen Anspruch auf die Installation von Steckersolargeräten könnte es nach Einschätzung von Solarvereinen und -firmen zu einer Klagewelle kommen. Aus deren Sicht fehlt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch immer an einer ausführlichen Begründung, wie weit das Ermessen von Eigentümergemeinschaften (WEGs) und Vermietern gehen darf, die Installation von Balkonkraftwerken durch bestimmte Auflagen zu erschweren oder zu verhindern.

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Das geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme der Vereine Balkonsolar, Klimaschutz im Bundestag und Solarenergie-Förderverein Deutschland sowie der Firmen Suncrafter und Empowersource hervor, die anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 18. Januar 2024 im Bundestag veröffentlicht wurde.

Zu hohe Auflagen befürchtet

Der im September 2023 vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht eine Privilegierung von Steckersolargeräten sowohl im Wohnungseigentumsgesetz als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Damit erhalten Eigentümer und Mieter einen Anspruch, wie er seit 2020 bereits für die Installationen von Wallboxen für Elektroautos besteht.

Der Stellungnahme zufolge ist der Gesetzentwurf jedoch nicht präzise genug, was mögliche Auflagen betrifft. "Eine solche ausführlichere Erläuterung würde für alle Beteiligten die Rechtssicherheit erhöhen. Mit großer Sorge sehen wir, dass es bereits jetzt Anleitungen gibt, wie Steckersolargeräte zu verhindern sind", heißt es mit Verweis auf entsprechendes Papier (PDF) des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).

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Gesetz sollte keine Hintertüren öffnen

Dem Vorschlag der Solarvereine zufolge sollte in der Gesetzesbegründung erwähnt werden, dass außen am Balkon angebrachte Solarmodule "keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage" darstellen. Sonst könnte dies dazu führen, dass die Module nur im Schatten oder auf dem Balkon selbst angebracht werden dürften. Darüber hinaus sollte in der Begründung klargestellt werden, dass Einwände gegen die Installation nur zulässig seien, "wenn sie nachweislich zu gravierenden Nachteilen der Mehrheit der WEG führen". Das Gesetz solle keine Hintertür öffnen, den Anspruch abzulehnen.

Bislang fehlt es im Gesetzestext und der Begründung an solchen Bestimmungen. Das zuständige Bundesjustizministerium hat in einem FAQ (PDF) auf seiner Webseite lediglich geschrieben: "Bei der Entscheidung über das 'Wie' hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Ermessensspielraum. Nicht zulässig ist es, durch überzogene Vorgaben zum 'Wie' letztlich die Installation zu verhindern."

Ein ablehnender Beschluss könne mittels einer Anfechtungsklage gerichtlich angegriffen werden, so das Justizministerium. Zudem könne man beantragen, dass ein Gericht den verweigerten Beschluss fasst (Beschlussersetzungsklage).

Doch genau das wollen die Vereine vermeiden. "Entscheidend ist, dass die Regelungen in der Folge tatsächlich zu einem Abbau von Hürden und nicht aufgrund von unzureichender Klärung offener Fragen zu einer Klagewelle führen", heißt es in der Stellungnahme.

Zudem sollte sich der gesetzliche Anspruch auf die Installation den Vereinen zufolge nicht nur auf Balkonkraftwerke erstrecken.

  1. Alle Photovoltaikanlagen sollten privilegiert werden.
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