Alle Photovoltaikanlagen sollten privilegiert werden.
In einem weiteren Punkt greifen die Vereine einen Vorschlag auf, den bereits die zuständigen Bundesratsausschüsse in ihrer Stellungnahme (PDF) zu dem Gesetzentwurf unterbreitet hatten. Demnach sollen nicht nur Balkonkraftwerke, sondern alle Photovoltaik-Anlagen als privilegierte Baumaßnahmen gelten. Der Vorschlag fand jedoch im Plenum des Bundesrats keine Mehrheit (PDF).
Die Solarvereine schreiben nun: "Der (Rechtsausschuss im) Bundestag sollte hier nicht hinter die Forderungen der zuständigen Ausschüsse des Bundesrates zurückfallen. Hier bietet sich eine Möglichkeit, durch den Abbau von Bürokratie Bürgerinnen und Bürgern mehr Eigenverantwortlichkeit zu ermöglichen und die Energiewende voranzubringen."
Gesetz tritt wohl im zweiten Quartal 2024 in Kraft
Nach Einschätzung der SPD-Bundestagsfraktion tritt das Gesetz nach den erforderlichen Beratungen erst im zweiten Quartal 2024 in Kraft. Wann das parallel laufende Solarpaket beschlossen werden soll, ist derzeit ebenfalls noch offen. Die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP beschlossen im vergangenen Dezember, den Gesetzentwurf nur in einer sehr abgespeckten Version zu verabschieden.
Der ursprüngliche Entwurf sah unter anderem eine einfachere Anmeldung von Balkonkraftwerken vor, die künftig bis zu 800 Watt ins Stromnetz einspeisen dürfen. Darüber hinaus soll die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom erleichtert werden.
Nachtrag vom 19. Januar 2024, 11:57 Uhr
In der Bundestagsdebatte zu dem Gesetzentwurf sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), die Bundesregierung wolle mit den Plänen die Energiewende "ein kleines Stückchen leichter" machen. Bislang sei es "ein bisschen kompliziert", wenn ein Eigentümer oder Mieter ein Balkonkraftwerk installieren wolle.
Für die Unionsfraktion begrüßte Jan-Marco Luczak (CDU) die Pläne. Die Installation eines Steckersolargerätes sei ein "kleiner, aber auch ein durchaus wichtiger Beitrag für die Energiewende, weil sie sie individuell erlebbar macht und weil sie sie auch positiv besetzt".
Am 19. Februar 2024 ist eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf im Justizausschuss des Bundestages angesetzt.