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Balkonkraftwerk: Wer verdient an dem verschenkten Strom?

Bei den meisten Balkonkraftwerken dürfte ein großer Teil des Solarstroms unvergütet ins Netz eingespeist werden. Doch wer verdient eigentlich daran?

Ein Bericht von veröffentlicht am
Wer so viele Panels an seinen Balkons hat, will den Strom sicherlich nicht nur verschenken. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Für die Nutzer von Balkonkraftwerken ist es ein Ärgernis, das von fast allen klaglos akzeptiert wird: Bei der Anmeldung ihrer Anlage verlangen Netzbetreiber in der Regel ausdrücklich einen Verzicht auf eine Einspeisevergütung nach den Fördergesetzen. Ein Praxistest von Golem.de hat gezeigt, dass rund die Hälfte des erzeugten Stroms kostenlos ins Netz eingespeist wird. Doch wie wird dieser Strom verrechnet und wer verdient am Ende daran?

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Zunächst gilt es festzustellen: Wird Strom von einem Haushalt ins Netz eingespeist, fließt er natürlich in einen anderen Haushalt und wird dort vom Stromzähler erfasst. Der Verbrauch des Balkonstroms durch den Nachbarn wird dabei von dessen Stromanbieter am Jahresende abgerechnet. Bedeutet das, dass dieser damit vom kostenlos generierten Strom durch das Balkonkraftwerk profitiert?

Zwei von Golem.de angefragte Anbieter wiesen das zurück. Diese berufen sich darauf, dass die Erfassung des verbrauchten Stroms die Aufgaben des zuständigen Messstellenbetreibers ist. Gerade überregionale Stromanbieter haben in der Regel ohnehin keinen Einfluss darauf, welcher Strommix von ihren Kunden konkret verbraucht wird. Er muss bei der Anmeldung als Energielieferant zumindest nachweisen, dass er den benötigten Strom auch beschaffen kann. Für Ökostrom gelten laut Umweltbundesamt gesonderte Herkunftsnachweise.

Allerdings ist durch Balkonkraftwerke vermehrt Strom im Netz, der von keinem Stromlieferanten bezahlt werden muss. Die Summe des von Steckersolargeräten erzeugten Stroms ist bislang aber noch nicht sehr hoch.

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Welchen Wert hat der eingespeiste Strom?

Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur gibt es derzeit etwa 230.000 angemeldete Balkonkraftwerke und 30.000 Anlagen, die aufgrund ihrer Leistung ebenfalls Steckersolargeräte sein könnten. Diese kämen auf eine Gesamtleistung von derzeit 170 Megawatt. Unklar ist allerdings, wie viele unangemeldete Steckersolargeräte im Einsatz sind.

Die Bonner Regulierungsbehörde schätzt die erzeugte Strommenge der gemeldeten Anlagen auf maximal 170 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr. Unter der Annahme, dass davon die Hälfte eingespeist wird, wären dies 85 GWh. Was bedeutet das finanziell?

Im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Strompreis an der Börse bislang bei etwa 100 Euro pro Megawattstunde (MWh) oder 10 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Demnach entspricht der von Balkonkraftwerken eingespeiste Strom einem Wert von 8,5 Millionen Euro. Das ist nicht besonders viel. Allerdings lag der durchschnittliche Börsenstrompreis im Jahr 2022 mit 235 Euro pro MWh deutlich höher. Dann hätte sich der Preis des einspeisten Stroms auf fast 20 Millionen Euro summiert.

Der Unterschied zwischen Balkonkraftwerken und anderen Stromerzeugern besteht darin, dass deren Einspeisung nicht in Echtzeit erfasst wird. Daher ist es nicht möglich, diesen Strom überhaupt zu vermarkten oder zu regeln, wie dies bei größeren PV-Anlagen durch ein Einspeisemanagement möglich ist.

Um den eingespeisten Strom zu erfassen, ist der Einbau eines sogenannten Zweirichtungszählers erforderlich.

  1. Strommengen von Balkonkraftwerken noch nicht erfasst
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