Bärbel Höhn: Rechtsanspruch auf schnelles Internet notwendig

Die Vizevorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen, Bärbel Höhn, fordert einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang. Die Diplom-Mathematikerin sagte der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) : "Jeder, der einen schnellen Internetanschluss beantragt, sollte auch das Recht darauf haben." In der Schweiz oder Finnland gebe es bereits ähnliche Regelungen. Höhn fügte hinzu: "Die Post muss auch die Briefe auf jede Alm liefern. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Alle Regionen in Deutschland brauchen ähnliche Entwicklungschancen."
In Finnland gibt es seit dem 1. Juli 2010 ein Gesetz, das einen Internetzugang mit einer Datenübertragungsrate von mindestens 1 MBit/s im Downstream zum Bürgerrecht macht. Internetanbieter mussten damit allen Haushalten einen Breitbandzugang mit mindestens 1 MBit/s zur Verfügung stellen. Der Anspruch ist einklagbar. Bis 2015 soll in der zweiten Stufe 99 Prozent der Haushalte und Unternehmen ein Zugang mit 100 MBit/s in einem Radius von 2 km geboten werden.
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervorgeht, haben viele Haushalte in Nordrhein-Westfalen weiter keinen schnellen Internetzugang. Danach sind 1,7 von 8,7 Millionen Haushalte im bevölkerungsreichsten Bundesland auf Verbindungen unter 16 MBit/s angewiesen. Durchschnittlich seien rund 20 Prozent der Haushalte in dem Bundesland bei der Internetnutzung eingeschränkt.
In ländlichen Regionen wie Heinsberg und Coesfeld zum Beispiel gibt es in jedem zweiten Haushalt nicht die Möglichkeit, 16 MBit/s abzurufen. Auch in Ruhrgebietsstädten wie Oberhausen etwa verfügen 17,8 Prozent der Haushalte über keinen Anschluss mit mindestens 16 MBit/s, in Herne sind es 17,2 Prozent und in Bottrop 12,4 Prozent. Zum Vergleich: In Bonn, wo sich der Sitz der Deutschen Telekom befindet, sind es nur 0,7 Prozent.



