Baden-Württemberg: Erste Parkplätze für E-Scooter

Statt E-Scooter zu bekämpfen, integrieren erste Städte die Roller in die Innenstädte. Es scheint zu funktionieren.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
E-Scooter-Parkplatz in London
E-Scooter-Parkplatz in London (Bild: Dan Kitwood/Getty Images)

Mit eigenen Parkplätzen für E-Scooter wollen einige Städte in Baden-Württemberg das falsche Abstellen der Roller verhindern. Erste Modelle würden in Stuttgart und Ulm getestet, teilten die Städte mit. Vor allem für Menschen mit Behinderungen seien die Roller eine gefährliche Stolperfalle, heißt es aus der Landeshauptstadt.

Erste Stellplätze für die Scooter gibt es in Stuttgart schon. In den nächsten Wochen sollen laut Stadt neun weitere dazu kommen. Die zwei Meter breiten und bis zu 27 Meter langen, markierten Bereiche seien an "häufig frequentierten Mobilitätspunkten" wie beispielsweise an Stadtbahnhaltestellen eingezeichnet.

Die Parkplätze würden in den Apps der Anbieter besonders hervorgehoben, sagte ein Pressesprecher. Außerdem sollen die Nutzer für das Abstellen der Roller in den neuen Bereichen mit Freiminuten oder Fahrtguthaben belohnt werden.

E-Scooter: Bei der Stadt gehen kaum noch Beschwerden ein

Auch in Ulm gibt es erste Parkplätze für E-Scooter und weitere sollen folgen. Die Stadt beobachtet nach eigenen Angaben schon unabhängig davon ein besseres Verhalten der Nutzer. Auch die Anbieter würden häufiger auf das falsche Abstellen der Roller hinweisen. Außerdem reagierten die Betreiber umgehend und stellten umgestürzte und gemeldete Roller wieder auf. "Bei der Stadt gehen kaum noch Beschwerden bezüglich schlecht abgestellter Fahrzeuge ein", heißt es.

Unter anderem wegen dieser Verbesserungen verzichtet Freiburg zunächst auf Parkplätze für E-Scooter, wie die Stadt auf Nachfrage mitteilte. Auch in Stuttgart wolle man die neuen Stellplätze erst einmal testen, sagte ein Sprecher. Es müsse sich erst noch zeigen, ob Bedarf bestehe und wie die Angebote angenommen würden.

Elektroroller dürfen auf Gehwegen abgestellt werden, solange Fußgänger nicht beeinträchtigt werden. Vor Haltestellen, Zebrastreifen, Ampeln und Überwegen ist das Parken der Roller verboten. Auch Zugänge zu Gebäuden und Blindenleitlinien dürfen von E-Scootern nicht blockiert werden.

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Tantalus 09. Mai 2022

Ich denke, wenn dann machen sie genau da Sinn, eben den letzten km (oder auch mehr...

chefin 09. Mai 2022

Jo, provokativ, aber im großen und ganzen Korrekt. Weltweit sind aktuell pro Mensch eine...

wire-less 09. Mai 2022

Und selbst korrekt abgestellt stören die Teile ja oft. Wir sind oft mit einer Laufgruppe...

net 09. Mai 2022

Warte aktuell auf Versicherungsplakette und Zeit genutzt bisschen in stvo zu lesen. Es...



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