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AVM: Trennung von Modem und Router bei Glasfaser ist überholt

AVM hat seinen Modemrouter Fritzbox 5590 Fiber zertifizieren lassen. Damit gehen den Netzbetreibern Ausreden für Verstöße gegen die Endgerätefreiheit aus.
/ Achim Sawall
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Vom Branchenverband bestätigt (Bild: AVM)
Vom Branchenverband bestätigt Bild: AVM

Die Fritzbox 5590 Fiber hat vom Broadband Forum (BBF) die Zertifizierung BBF.247 für GPON und XGS-PON erhalten. Das gab der Hersteller AVM am 12. Oktober 2022 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Das BBF hat die Zertifizierung von Produkten auf Wunsch der Netzbetreiber eingerichtet.

Für die Zertifizierung "am Produkt musste nichts geändert werden" , sagte AVM-Sprecherin Doris Haar Golem.de auf Anfrage. "Wir haben einen hohen Qualitätsanspruch und aus Eigeninitiative die Konformität zu den Standards durch eine externe Organisation testen lassen - und erfolgreich absolviert."

Die meisten Anbieter installieren in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem (ONT), obwohl seit dem Jahr 2016 die freie Wahl des Endgeräts bei Telekommunikationsanschlüssen gesetzlich vorgeschrieben ist.

"Integrierte Endgeräte beziehungsweise Modemrouter haben sich in fortschrittlichen Glasfasermärkten wie Schweiz, Frankreich oder Spanien bereits kundenseitig durchgesetzt. Das zeigt auch die Gesamtzahl der weltweit durchs BBF zertifizierten Glasfaserendgeräte: Unter den 146 Endgeräten befinden sich 92 Modemrouter und nur 47 Modems oder ONTs" , erklärte AVM. "Die in Deutschland teilweise noch gängige Trennung in zwei aktive Geräte am Glasfaseranschluss ist obsolet und hat Nachteile in der Wirtschaftlichkeit beim Anbieter und der Akzeptanz beim Endkunden." Mit integrierten Geräten entfallen die Stromkosten für ein separates Modem und Updates kommen zentral an.

Routerfreiheit gilt uneingeschränkt auch für Glasfaserzugänge

Nur wenige Glasfaseranbieter halten sich an diese freie Wahl des Endgerätes und bieten beim Vertragsabschluss standardmäßig die Nutzung eines kundeneigenen Modemrouters an. Golem.de berichtete bereits im Januar 2021 über den Verstoß gegen die Routerfreiheit bei Deutsche Glasfaser und im Oktober 2020 bei Vodafone . Auch nach Ansicht der Bundesnetzagentur gilt die Routerfreiheit uneingeschränkt für Glasfaserzugänge .


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