Autovermietung: Sixt verteilt weiterhin irreführende Gutscheine
Sixt hatte sich dazu verpflichtet, keine Gutscheine mehr mit unzureichenden Informationen zu verteilen. Jetzt geht der Rechtsstreit weiter.

Die Autovermietung Sixt hat immer wieder Gutscheine verkauft, auf denen nicht klar erkennbar war, wo diese eingelöst werden können. Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verpflichtete sich die Autovermietung, derartige Gutscheine nicht mehr zu verteilen. Doch Sixt hielt sie nicht daran. Deshalb gehen die Verbraucherschützer weiter juristisch gegen das Unternehmen vor.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg müssen Gutscheine ohne großen Aufwand eingelöst werden können. Wenn Anbieter der Gutscheine nicht ausreichend über die Bedingungen der Einlösung informieren, sei das rechtswidrig, erklärten die Verbraucherschützer. In dem Streit geht es darum, dass Sixt unter anderem in Discounter-Ketten Gutscheine verkaufte, die als Sixt-Wochenendaffäre bezeichnet wurden. Mit dem Gutschein sollte es einen Rabatt geben, wenn ein Mietwagen bei der Autovermierung für ein Wochenende gebucht wird.
In dem aktuellen Fall kaufte ein Mann aus Baden-Württemberg in Konstanz einen solchen Sixt-Gutschein. Auf dem Gutschein befand sich der Hinweis "Gültig an allen teilnehmenden Corporate Stationen in Deutschland". Der Mann ging davon aus, dass der Gutschein in der Sixt-Filiale in Konstanz eingelöst werden konnte, zumal er in der Stadt auch verkauft wurde. Aber das war nicht möglich.
Was ist eine Sixt-Corporate-Station?
Weil die Sixt-Station in Konstanz keine teilnehmende Corporate-Station ist, hätte der Mann zur Einlösung bis zur nächsten teilnehmenden Station nach Friedrichshafen oder nach Freiburg fahren müssen - beide über eine Fahrstunde von Konstanz entfernt.
"Das ist für Verbraucher unzumutbar. Verbraucher müssen vor dem Kauf des Gutscheins erkennen können, wo und unter welchen Bedingungen sie diesen einlösen können," sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Es sei nicht ausreichend, nur allgemein auf die Corporate-Stationen hinzuweisen, wenn nicht alle Sixt-Stationen dazu gehörten.
"Sixt verschweigt hier wesentliche Informationen. Verbraucher können nicht wissen, ob die nächstgelegene Station auch eine Corporate-Station ist," sagt Buttler. Verbraucher müssten beim Kauf des Gutscheins genau informiert werden, wo und unter welchen Bedingungen diese Gutscheine eingelöst werden könnten. "Wer dann erfährt, dass er mindestens eine Stunde fahren muss, um den Gutschein einzulösen, überlegt es sich vielleicht anders und kauft den Gutschein nicht" sagte Buttler. Deshalb erteilte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Abmahnung und Sixt gab eine Unterlassungserklärung ab.
Sixt verteilte die Gutscheine dennoch weiter
Doch trotz der Unterlassungserklärung verwendete Sixt wenige Tage später bei einer Aktion gemeinsam mit der Deutschen Bahn wieder den Gutschein mit dem Hinweis "Gültig an allen teilnehmenden Corporate Stationen in Deutschland". Weiterhin war unklar, welche Sixt-Stationen das sein könnten.
Da die Autovermietung erneut gegen diese Informationspflicht verstieß, geht die Verbraucherzentrale weiter juristisch gegen Sixt vor. Wer einen solchen Gutschein mit unzureichenden Informationen gekauft hat, kann sich bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg melden.
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+ 199 Euro fürs Anmelden, versteht sich. Und für Urlaube von den Freikilometern eher...
Das ist einfach nicht praktikabel und würde unter sinnlose Bürokratie fallen. Eine...
Gekaufte Wertgutscheine der beiden sind in jeder Filiale einlösbar.
Ich glaube das war einfach unglücklich formuliert. Ich denke er meinte, "wenn du mit dem...