Autovermieter Sixt: Verfassungsklage gegen Rundfunkbeitrag
Der Autovermieter Sixt soll jährlich drei Millionen Euro Rundfunkbeitrag zahlen und will sich dagegen bis hin zum Bundesverfassungsgericht wehren.

Mehr als drei Millionen Euro pro Jahr soll der Autovermieter Sixt für den Beitragsservice von ARD und ZDF zahlen. Wie das Unternehmen in seinem Blog erklärt, sei man bereit, dagegen den Rechtsweg auszuschöpfen und durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Sixt bereitet derzeit eine Klage gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht München vor.
Sixt muss seit 1. Januar 2013 neben der Abgabe für jedes Leihauto auch Abgaben für die mehreren hundert Vermietstationen in Deutschland zahlen, die aber nicht mit Fernseher oder Radios ausgestattet seien. Diese Betriebsstättenabgabe richtet sich nach der Beschäftigtenzahl. Pro Autoradio werden 5,99 Euro pro Monat berechnet.
Für das erste Quartal 2013 werden fast 718.000 Euro Rundfunkbeitrag gefordert. Unternehmenschef Erich Sixt: "Der Bescheid des Bayerischen Rundfunks dürfte wohl auf den höchsten Betrag lauten, den eine Rundfunkanstalt jemals von einem Beitragszahler für ein Quartal verlangt hat." Die Nutzer der Radios in den Mietwagen müssten privat bereits die Gebühren zahlen.
Bereits vor drei Jahren hatte das Unternehmen bei dem Staatsrechtler Christoph Degenhart von der Universität Leipzig ein Gutachten in Auftrag gegeben, das ergab, dass die Reformpläne, die unverändert von den Bundesländern beschlossen wurden, verfassungswidrig seien.
Wie der Focus berichtete, geht der Düsseldorfer Steuerrechtler Thomas Koblenzer mit einer Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Rundfunkgebühr vor. Er werde die Klage im Namen eines ungenannten Münchener Mandanten in dieser Woche einreichen.
Koblenzer will feststellen lassen, dass "Passagen des Staatsvertrages gegen Vorschriften der Bayerischen Verfassung verstoßen und daher nichtig sind", sagte er. Die Klage rüge eine Verletzung des in der Landesverfassung garantierten Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit und eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips.
Die Drogeriekette Rossmann hatte bereits im Januar 2013 beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag eingereicht. Das Unternehmen erwartet, dass es statt bisher 39.500 Euro künftig Rundfunkabgaben in Höhe von rund 200.000 Euro pro Jahr zahlen muss.
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wenn eine firma keinen gewinn abwirft, dann soll sie von mir aus gerne zumachen...für...
Na irgendwie muss doch der eigentlich unnötige Sender DW-TV bezahlt werden. Strahlt der...
Sonst wären die schon längst von solchen Zahlungen ausgenommen.
Also ich zahle keine GEZ. Habe mich vor der Umstellung abgemeldet und bis dahin keinen...
Wenn das BVerfG feststellen sollte, dass der neue Rundfunkstaatsvertrag...