Autos, Scooter und Fahrräder: Berlin reguliert Sharing-Mobilitätsangebote
Die Nutzung des öffentlichen Raums durch Autos, Scooter und Fahrräder von Sharing-Unternehmen wird in Berlin reguliert.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein Regulierungsgesetz beschlossen. Es gilt für Kurzzeit-Mietwagen, Mietfahrräder und E-Scooter sowohl zum Treten als auch für klassische Elektroroller. In dem Gesetz wird klargestellt, dass es sich beim Betrieb solcher Verleihsysteme um eine Sondernutzung der Straße handelt. Diese setzt eine Erlaubnis voraus und kostet die Anbieter Geld.
Mit der Regulierung erhofft sich die Berliner Regierung eine bessere Steuerbarkeit der Angebote. Häufig blockieren die zweirädrigen Fahrzeuge die Gehwege der Innenstadtbezirke zum Nachteil der Fußgänger, weil sie sowohl von den Anbietern als auch von den Nutzern dort abgestellt werden. In den Außenstadtbezirken sind die Angebote meist ausgedünnt oder gar nicht vorhanden. Mit dem Gesetz soll dies ebenfalls gesteuert werden.
In der Gesetzesbegründung (PDF) ist festgehalten, dass es nicht auszuschließen sei, dass etwaige Mehrkosten der Unternehmen an deren Kunden durch steigende Mietpreise weitergereicht werden.
Ab Mitte 2023 sollen die Anbieter Nutzungsgebühren pro Fahrzeug zahlen und ein Vergabeverfahren durchlaufen.
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