Autos: EU-Kommission will ab 2035 keine Verbrenner mehr zulassen

Die EU will ab 2050 klimaneutral sein. Dazu passend hat die EU-Kommission Gesetzesvorschläge(öffnet im neuen Fenster) gemacht, die unter dem Motto Fit-for-55 stehen.
Darunter befindet sich auch der Vorschlag, ab 2035 keine Verbrennerautos mehr zuzulassen - als Neuwagen. Dies steht zwar so explizit nicht in den Vorschlägen(öffnet im neuen Fenster) , aber: Ab diesem Jahr sollen Pkw im Betrieb keine Kohlendioxidemissionen mehr erzeugen dürfen.
2028 soll die Null-Emissionsregel noch einmal auf den Prüfstand. Derweil sollen die EU-Länder verpflichtet werden, ihre Ladeinfrastruktur zu verbessern(öffnet im neuen Fenster) . Bis 2030 soll mindestens alle 60 Kilometer eine Schnelladestation entlang von Fernstraßen und Schnellstraßen errichtet werden.
Verbrennungsmotoren geht es an den Kragen
Bis 2030 sollen die Autobauer den CO2-Ausstoß von Fahrzeugen im europaweiten Flottenschnitt von derzeit 95 Gramm CO2 pro Kilometer um 55 Prozent senken, was keine Verschärfung gegenüber den bisherigen Plänen darstellt. Nicht geändert wird auch, dass der Flottenverbrauch bis 2025 um 15 Prozent sinken muss.
Ab 2030 gibt es auch für Kleinstserienhersteller (1.000 bis 10.000 Neuzulassungen pro Jahr) keine Ausnahmen mehr. Für Hersteller, die unter 1.000 Fahrzeuge pro Jahr neu zulassen, wird es sie weiterhin geben.
Als flankierende Maßnahme sollen fossile Kraftstoffe EU-weit mit einem CO2-Preisaufschlag versehen werden, der sich am Energiegehalt bemisst(öffnet im neuen Fenster) . Das sorgt für höhere Steuern beim Diesel und niedrigere beim Biokraftstoff und beim Strom.
Flugverkehr und Schifffahrt betroffen
Die Klimaschutzvorschriften betreffen auch andere Verkehrsmittel. So müssen sich auch die Schifffahrt und die Luftfahrt auf harte Einschnitte gefasst machen. Dem Vorschlag der EU-Kommission nach sollen Airlines im innereuropäischen Verkehr(öffnet im neuen Fenster) in den CO2-Emissionshandel einbezogen werden.
Kerosin soll künftig besteuert und mit einem steigenden Anteil von E-Fuels versetzt werden. Außereuropäische Flüge werden nicht in den Emissionshandel aufgenommen. Dafür soll die Schifffahrt in den Emissionshandel einbezogen werden.
Gebäude mit in den Emissionshandel
Der Zertifikatehandel soll auch für Gebäude gelten - ihre CO2-Emissionen werden ebenfalls in den Emissionshandel einbezogen, was noch für Verstimmungen in ärmeren EU-Ländern führen könnte. Dem soll ein Sozialfonds entgegenstehen, der die ärmeren EU-Länder unterstützen soll und dem 25 Prozent der Einnahmen aus dem Zertifikatehandel zugeführt werden. Damit sollen Modernisierungsprogramme, Zuschüsse für Elektroautos und Zuschüsse zu Strompreisen bezahlt werden. Die Staaten müssen aber mindestens die Hälfte des Geldes noch einmal aus ihren eigenen Haushalten beisteuern.
Schutz der europäischen Wirtschaft
Um den europäischen Umstieg auf emissionsarme und später emissionsfreie Produktion umzustellen, werden die Unternehmen viel Geld investieren und diese erhöhten Kosten auch auf die Produktpreise umschlagen müssen. Damit ausländische Konkurrenz in der EU nicht zu Benachteiligungen der Binnenmarktproduzenten führt, wird angestrebt, Importabgaben auf umweltschädliche Produkte aus Nicht-EU-Ländern einzuführen.
Diese sollen ab 2026 schrittweise erhoben werden. Ab 2023 soll eine Übergangsphase beginnen, damit die Produktion umgestellt werden kann. Wer später Aluminium, Stahl, Zement, Düngemittel und Ähnliches von außerhalb der EU einführt, muss CO2-Zertifikate erwerben - abhängig von der Klimaschädlichkeit der Produktion. Dass diese Maßnahmen der EU im Ausland nicht nur mit Widerwillen angesehen werden, zeigt das Beispiel China. Dort soll ebenfalls ein CO2-Emissionshandel eingeführt werden.
Die Vorschläge der EU-Kommission sind keine Gesetze. Das Europaparlament und die Staaten müssen sich auf gemeinsame Positionen einigen(öffnet im neuen Fenster) . Ausführliche Informationen zu den einzelnen Gesetzesvorschlägen(öffnet im neuen Fenster) liefert eine Webseite der Europäischen Kommission zu diesem Thema.



