EU entzerrt den Wettbewerb
Die letztgenannten Beispiele stehen für eine Entwicklung, die seit Beginn der 1990er Jahre nicht nur Hobbyschrauber, sondern vor allem freie Werkstätten systematisch von der Reparatur moderner Pkw und Transporter ausgeschlossen hat. Die Folge war ein sogenannter Vendor-Lock-in-Effekt: Viele Reparaturarbeiten und Ersatzteilverkäufe mussten von Vertragswerkstätten durchgeführt werden. Mangels Konkurrenz konnten diese beinahe beliebig hohe Preise verlangen.
Zudem war die Kalkulation der Ersatzteilpreise oft undurchsichtig: So war es durchaus üblich, zum Start eines neuen Modells Austauschteile für die Standardcrashs der Versicherungswirtschaft sehr günstig anzubieten, um eine niedrige Typklasseneinstufung zu erhalten. Damit wurden Kaufanreize geschaffen, um später die Preise langsam anzuziehen.
GVO beseitigt Barrieren für den Markteintritt
Ende der 1990er suchte die Europäische Union nach Möglichkeiten, dem verzerrten Wettbewerb entgegenzuwirken und so mittelfristig günstigere Preise durch freie Werkstatt- und Händlerwahl zu erreichen. Dafür dienen Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO). In ihnen legt die EU-Kommission fest, dass ein wettbewerbswidriges Verhalten unter bestimmten Bedingungen zulässig sein kann, beispielsweise der Vertrieb neuer Pkw ausschließlich über Vertragshändler. Weitaus interessanter ist aber, dass diese Verordnungen präzise auflisten, welches Verhalten verboten ist und welche Markteintrittsbarrieren beseitigt werden müssen.
Nach der in modifizierter Form weiter gültigen GVO 1400/2002 müssen die Kraftfahrzeughersteller "allen unabhängigen Marktbeteiligten einen uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen für die Instandsetzung und Wartung ihrer Kraftfahrzeuge erforderlichen technischen Informationen, Diagnose- und anderen Geräten und Werkzeugen, einschließlich der einschlägigen Software, sowie zur fachlichen Unterweisung, die für die Instandsetzung und Wartung von Kraftfahrzeugen erforderlich ist, ermöglichen".
Es geht also um die "anderen Marktbeteiligten": nicht markengebundene Werkstätten. Hobbyschrauber, Maker, Hacker und Hardwarebastler bleiben zunächst außen vor, denn die GVO schreibt nicht vor, das Know-how kostenlos an jeden abzugeben: Der Hersteller kann den Zugang zu Informationen, die für die Reparatur relevant sind, auf Pkw-Werkstätten oder -Händler einschränken und dafür beispielsweise einen Gewerbenachweis verlangen.
Preise sind Hürden für Hobbyschrauber
Eine weitere Hürde sind die Preise: Kosten von 10 Euro für einige Stunden Zugriff auf Online-Werkstatthandbücher über mehrere Hundert Euro für Handbuchsätze bis hin zu fünfstelligen Beträgen für markenspezifische Testgeräte sind üblich und oft für freie Werkstätten kalkulierbar - für Hobbyschrauber aber selten möglich.
Dennoch hat die leichtere Verfügbarkeit der Reparaturinformationen dazu beigetragen, dass Kenntnisse über Aufbau und Funktion von Bauteilen sowie die Kommunikation komplexer Steuerungen die Selbstschrauberszene erreicht haben.
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Eigentlich kann kein Entwickler so blöd sein, nicht an einen Reifenwechsel zu denken...
Zeit für neue Hardware :D
Hallo, vielen Dank für das Lob! Das geschilderte Problem ist ein Fehler den wir...
Danke für diesen tollen Beitrag! Er hat mir zwar meine ganze Mittagspause gekostet, aber...