Autopilot: Verkehrsbehörden ermitteln gegen Tesla Motors
Hat Tesla Motors das Assistenzsystem Autopilot im Model S um nicht zugelassene Komponenten erweitert? Das Bundesverkehrsministerium habe entsprechende Hinweise bekommen und ermittle gegen den US-Elektroautohersteller, berichtet das Hamburger Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe.
Tesla soll eine Funktion für das Überholen installiert haben. Wäre das System nachträglich installiert worden, wäre es im Rahmen der Typgenehmigung keiner Sicherheitsprüfung unterzogen worden. In diesem Fall könnte die Typgenehmigung für das Model S ungültig sein. Alle Autos dieses Typs müssten aus dem Verkehr gezogen werden.
Das Model S ist in den Niederlanden zugelassen
Das Bundesverkehrsministerium hat einen Gutachter damit beauftragt, den Hinweisen nachzugehen. Das deutsche Ministerium kann allerdings eine Stilllegung des Model S nicht verfügen. Die Typgenehmigung für das Auto wurde in den Niederlanden erteilt. Entsprechend sind auch die dortigen Behörden zuständig.
Tesla hat derzeit auch in den USA Schwierigkeiten mit seinem Assistenzsystem: Kürzlich starb ein Autofahrer bei einem Unfall, der passierte, als der Autopilot eingeschaltet war . Das Elektroauto kollidierte mit einem abbiegenden Sattelzug. Die Kamera des Assistenzsystems hatte den hellen Auflieger gegen den hellen Himmel nicht erkannt. Der Fahrer hatte ihn übersehen.
Autopilot kann querende Fahrzeuge nicht erkennen
Das israelische Unternehmen Mobileye, das die Kameras für den Autopiloten liefert, sagte, das System sei derzeit nicht dafür ausgelegt, Querverkehr zu erkennen. Die entsprechenden Funktionen sollen erst in zwei Jahren implementiert werden.
Es war nicht einzige Unfall mit Beteiligung des Autopiloten: Im Mai war ein geparktes Model S selbstständig gegen einen Anhänger gefahren . Dieser Tage passierte in den USA ein Unfall mit einem Model X. Bei dem Fahrzeug sei, sagte der Fahrer der Polizei, der Autopilot aktiviert gewesen. Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA untersucht den Fall.
Neben der deutschen untersuche die Verkehrsbehörde der Europäischen Kommission den Autopiloten, berichtet die Süddeutsche Zeitung(öffnet im neuen Fenster) : Die Frage sei, ob das System als Ganzes überhaupt zugelassen sei. Genehmigt wurden die Komponenten, die für die Regelung des Abstands, das Halten der Spur und das Einparken zuständig sind. Der Autopilot kann aber automatisch die Spur wechseln. Ob diese Funktion auch zugelassen ist, ist fraglich.
Nachtrag vom 11. Juli 2016, 10:45 Uhr
Das Bundesverkehrsministerium hat sich zu dem Spiegel-Bericht geäußert. Es gebe kein Ermittlungsverfahren, sagte ein Sprecher. "Wir klären den technischen Sachstand auf."
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