Autonomes Fahren: Verkehrsministerium will ferngesteuerte Autos verhindern

Das Bundesverkehrsministerium will selbstfahrende Autos künftig nur unter der Kontrolle eines "Betriebsführers" zulassen. Das geht aus einem Entwurf des Ministeriums für ein "Gesetz zum autonomen Fahren in festgelegten Betriebsbereichen" hervor. Damit will die Regierung selbstfahrende Autos der Stufe 4 und 5 zulassen, bei denen das Fahrzeug in bestimmten Fällen vollständig die Kontrolle übernehmen soll. "Dadurch können fahrerlose Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehr genutzt werden, soweit die Betriebsbereiche für die jeweiligen Fahrzeuge durch die zuständigen Behörden freigegeben worden sind" , heißt es in dem Arbeitsentwurf vom April 2020, der Golem.de vorliegt. Der Betriebsführer soll die autonomen Funktionen jedoch nur deaktivieren oder einen Nothalt einleiten können.
Bislang haben sich internationale Gremien erst auf die Zulassungskriterien für sogenannte hochautomatisierte Fahrzeuge der Stufe 3 geeinigt . Vom kommenden Jahr an können daher erstmals selbstfahrende Serienautos auf deutschen Straßen unterwegs sein. Der automatische Spurhalteassistent darf allerdings nur auf autobahnähnlichen Straßen ohne Fuß- und Radverkehr bis zu einer Geschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde (km/h) aktiv sein. Mercedes-Benz will im zweiten Halbjahr 2021 als erster Hersteller einen solchen Staupiloten anbieten .