Autonomes Fahren: Verkehrsministerium will ferngesteuerte Autos verhindern
Aus dem Fahrzeugführer wird ein Betriebsführer: Das Verkehrsministerium will selbstfahrende Autos unter noch sehr unklaren Bedinungen zulassen.

Das Bundesverkehrsministerium will selbstfahrende Autos künftig nur unter der Kontrolle eines "Betriebsführers" zulassen. Das geht aus einem Entwurf des Ministeriums für ein "Gesetz zum autonomen Fahren in festgelegten Betriebsbereichen" hervor. Damit will die Regierung selbstfahrende Autos der Stufe 4 und 5 zulassen, bei denen das Fahrzeug in bestimmten Fällen vollständig die Kontrolle übernehmen soll. "Dadurch können fahrerlose Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehr genutzt werden, soweit die Betriebsbereiche für die jeweiligen Fahrzeuge durch die zuständigen Behörden freigegeben worden sind", heißt es in dem Arbeitsentwurf vom April 2020, der Golem.de vorliegt. Der Betriebsführer soll die autonomen Funktionen jedoch nur deaktivieren oder einen Nothalt einleiten können.
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Bislang haben sich internationale Gremien erst auf die Zulassungskriterien für sogenannte hochautomatisierte Fahrzeuge der Stufe 3 geeinigt. Vom kommenden Jahr an können daher erstmals selbstfahrende Serienautos auf deutschen Straßen unterwegs sein. Der automatische Spurhalteassistent darf allerdings nur auf autobahnähnlichen Straßen ohne Fuß- und Radverkehr bis zu einer Geschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde (km/h) aktiv sein. Mercedes-Benz will im zweiten Halbjahr 2021 als erster Hersteller einen solchen Staupiloten anbieten.
Ambitionierter Zeitplan schon verfehlt
Bereits im vergangenen November hatte die Bundesregierung beschlossen, noch höher automatisierte Fahrzeuge zuzulassen und im März 2020 "ein Umsetzungspaket automatisiertes Fahren" zu verabschieden. Dieses Ziel wurde jedoch verfehlt. Auf einem Autogipfel Anfang September bekräftigte sie hingegen die Pläne, dass Deutschland eine führende Rolle bei selbstfahrenden Autos einnehmen soll.
Demnach soll Deutschland "mit dem in Vorbereitung befindlichen Gesetz zum autonomen Fahren" das weltweit erste Land werden, "das fahrerlose Kraftfahrzeuge im Regelbetrieb sowie im gesamten nationalen Geltungsbereich erlaubt".
Interaktion mit Betriebsführer
Der 32-seitige Arbeitsentwurf aus dem Haus von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) definiert ein autonomes Auto als ein Fahrzeug, "das die Fahraufgabe fahrzeugführerlos in einem festgelegten Betriebsbereich erfüllen kann" und über die erforderliche "technische Ausrüstung" verfügt. Diese Ausrüstung muss nicht nur das Auto steuern können, sondern auch in der Lage sein, "während der fahrzeugführerlosen Fahrzeugsteuerung den an die Fahrzeugführung gerichteten Verkehrsvorschriften zu entsprechen". Ebenfalls soll es seine Systemgrenzen kennen und "beim Erreichen der Systemgrenze oder einer technischen Störung das Fahrzeug selbstständig in einen risikominimalen Zustand versetzen".
Weitere Funktionen setzen hingegen eine Interaktion mit dem sogenannten Betriebsführer voraus. So soll das System in der Lage sein, "bei sonstiger Beeinträchtigung der Fahraufgabe, die es nicht eigenständig zu bewältigen vermag, ein alternatives Fahrmanöver vorzuschlagen, welches durch den Betriebsführer freizugeben ist". Zudem muss das System "jederzeit durch den Betriebsführer deaktivierbar" sein.
Die "Betriebsbereiche" sollen künftig von den Landesbehörden festgelegt werden. "Es wird lediglich vorgegeben, dass Betriebsbereiche nur im öffentlichen Straßenraum festgelegt werden können. Die Intention ist, grundsätzlich eine Vielzahl von Betriebsbereichen zu ermöglichen. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten stets zu beachten", heißt es zur Begründung. Automatisierte private Parkhäuser fielen nicht darunter.
Darüber hinaus will die Regierung im Straßenverkehrsgesetz künftig neue Pflichten für die "Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion" festlegen.
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Die Pflichten des Betriebsführers |
Ich sehe es jetzt schon kommen, in einigen einigen Jahren gibt es dann bundesweit 100...
Deshalb wäre es einfacher und logischer, zuerst den Eisenbahnverkehr zu autonomisieren...
Ja, letzteres ist derzeit verboten, würde aber weitgehend schon funktionieren. Darum...
ferngesteuert != selbstfahrend.. Grundsätzlich wollen sie vermeiden, dass in Zukunft ein...