Autonomes Fahren: US-Transportbehörde will Computer als Fahrer definieren

Wo befindet sich bei einem Auto die Fahrertür, wenn nur noch der Computer tatsächlich fahren kann? Die US-Transportbehörde NHTSA hat eingesehen, dass Googles autonome Autos ein neues Regelwerk benötigen.

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Google will seine Autos auch ohne Fahrer losschicken dürfen.
Google will seine Autos auch ohne Fahrer losschicken dürfen. (Bild: Elijah Nouvelage/Reuters)

Nach Ansicht der US-Transportbehörde NHTSA können Computer künftig als Fahrer eines Autos definiert werden. Auf Antrag von Google teilte die Behörde mit, dass die US-amerikanischen Sicherheitsstandards für Fahrzeuge (FMVSS) entsprechend interpretiert oder angepasst werden könnten. Das bedeutet aber nicht, dass Googles autonome Autos damit die Anforderungen erfüllen, die an menschliche Fahrer gestellt werden. Hochautomatisierte oder vollautomatisierte Fahrzeuge sind von den FMVSS-Regelungen ohnehin nicht betroffen.

Google drängt in jüngster Zeit die US-amerikanischen Verkehrsbehörden dazu, seine autonomen Autos ohne Lenkrad, Pedale und andere Steuerelemente zuzulassen. Dabei argumentierte der Konzern auch gegenüber der NHTSA damit, dass potenzielle Eingriffe menschlicher Fahrer die Sicherheit eher gefährden als steigern würden. Verfügt ein Fahrzeug aber nicht mehr über solche Bedienelemente, kann es keinen Fahrer im bisherigen Sinne mehr geben. Zudem lassen sich zahlreiche Sicherheitsvorschriften nicht mehr erfüllen, da sie eindeutig auf einen menschlichen Fahrer und die Bedienelemente Bezug nehmen.

Google soll Ausnahmegenehmigung beantragen

Dies fängt schon damit an, dass es in einem autonomen Auto streng genommen keinen Fahrersitz mehr gibt. Aus diesem Grund lässt sich die A-Säule eines Fahrzeugs nicht mehr wie in den FMVSS mit Bezug auf den Fahrersitz definieren. In diesem Fall hat die NHTSA kein Problem mit einer Neudefinition, solange Google darunter die Fahrgastsäule versteht, die sich über den am weitesten vorne liegenden Sitzen befindet.

Anders sieht es hingegen mit Vorschriften aus, die ein Bremspedal oder eine Handbremse fordern. Auch wenn das zentrale Steuergerät die Bremsvorgänge vollständig übernehmen könne, lasse sich damit nicht der Wortlaut der Regelung übergehen, schreibt die NHTSA. Aus diesem Grund müsse die Behörde zunächst die Vorschriften an die neuen technischen Möglichkeiten anpassen. In der Zwischenzeit könne Google eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um eine Zulassung für seine autonomen Autos zu erhalten.

Steuergerät als Fahrer anerkennen

Generell stimmt die Behörde aber mit Google darin überein, dass seine autonomen Autos keinen Fahrer "im traditionellen Sinne" haben, wie es seit mehr als 100 Jahren üblich gewesen sei. "Wenn kein menschlicher Insasse das Fahrzeug fahren kann, ist es sinnvoller, als 'Fahrer' das anzuerkennen, was auch immer es fährt", schreibt die Behörde. In diesem Fall fahre das zentrale Steuergerät (Self-Driving System) das Auto.

Allerdings beantworte eine Neudefinition von "Fahrer" nicht die Frage, ob dieses Steuergerät im konkreten Fall auch wirklich fahren könne. Zudem sei nicht klar, ob und wie Google nachweisen könne, dass seine autonomen Autos die Standards erfüllen, die für menschliche Fahrer entwickelt wurden. Des weiteren wird es nach Ansicht der Behörde einige Zeit dauern, bis neue Regelungen für die selbstfahrenden Autos entwickelt, diskutiert und beschlossen werden. Ein solches zeitaufwendiges Vorgehen sei möglicherweise schlecht geeignet, um die schnelle technische Entwicklung berücksichtigen zu können. Die bestehenden Regelungen ließen sich aber nicht so interpretieren, dass gegen ihren eigentlichen Sinn verstoßen werde.

Formale Hürde genommen

Die Entwickler autonomer Autos haben damit eine formale Hürde für die Zulassung ihrer Fahrzeuge genommen. Allerdings hat die NHTSA in ihrem Schreiben auch deutlich gemacht, dass es für die tatsächliche Zulassung noch an einigen rechtlichen Voraussetzungen fehlt. Zudem müssen die Hersteller noch nachweisen, dass ihre Autos tatsächlich in allen Fahrsituationen in der Lage sind, vollständig den Verkehr ohne menschlichen Eingriff zu beherrschen. Dies entspricht der vierten und letzten Automatisierungsstufe der NHTSA.

Zuletzt hatte Google eingeräumt, dass seine Testfahrer häufig die Kontrolle der autonomen Autos übernehmen mussten und dadurch wiederholt Unfälle verhinderten. Die kalifornische Straßenverkehrsbehörde (DMV) hatte im vergangenen Dezember einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach autonome Autos von einem Fahrer gesteuert werden müssen, der jederzeit die Kontrolle übernehmen kann. Die Regelungen, die das Verhalten im Straßenverkehr zum Gegenstand haben, fallen laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts in die Gesetzgebungskompetenz der US-Bundesstaaten.

Damit autonome Autos in Deutschland erlaubt sind, müssten die hierzulande gültigen ECE-Regelungen sowie das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (WÜ) angepasst werden. Derzeit erlauben diese nicht einmal die Hochautomatisierung oder gar Vollautomatisierung von Fahrzeugen, von völlig autonomen Autos ohne Fahrer ganz zu schweigen. So heißt es in Artikel 8 des Wiener Übereinkommens weiterhin: "Jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können." Wenn künftig ein Computer einfach als Fahrer definiert werden könnte, müsste Artikel 8 gar nicht mehr geändert werden.

Allerdings heißt es in den Begriffsbestimmungen: "'Führer' ist jede Person, die ein Kraftfahrzeug oder ein anderes Fahrzeug (Fahrräder eingeschlossen) lenkt oder die auf einer Strasse Vieh, einzeln oder in Herden, oder Zug-, Saum- oder Reittiere leitet". Einen Computer als Person zu definieren, dürfte selbst der NHTSA schwerfallen.

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Kleine Schildkröte 11. Feb 2016

Ein Mensch muss in geeigneten Prüfungen nachweisen, dass er sein Fahrzeug beherrscht und...

gollumm 10. Feb 2016

Es ist vor allem zu hoffen, dass es dann wieder einen echten Führerschein gibt, und...

gollumm 10. Feb 2016

Versicherungen kalkulieren das Risiko und bieten dann eine entsprechende Police an. Wenn...



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