Autonomes Fahren: "Sachschaden geht vor Personenschaden"
Eine Ethik-Kommission unter Vorsitz des früheren Verfassungsrichters Udo di Fabio soll moralische Fragen bei der Einführung vollautomatisch fahrender Autos abklären. "Da geht es darum, was die Algorithmen in den Fahr-Computern berücksichtigen müssen, bzw. was die Programmierer dürfen und was nicht", sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zu Bild am Sonntag.
Die Kommission soll in seiner Behörde angesiedelt werden und war ohne die Nennung weiterer Details im Mai 2016 angekündigt worden – also kurz bevor bekannt wurde, dass es einen ersten tödlichen Unfall eines vom Computer gesteuerten Autos des Herstellers Tesla gegeben hatte.
Dobrindt betonte zwei Grundsätze, die gelten müssten: "Sachschaden geht immer vor Personenschaden. Und es darf keine Klassifizierung von Personen geben, etwa nach Größe oder Alter". Der Minister gibt sich überzeugt, dass automatisierte Systeme die Zahl an Unfällen, Verletzten und Toten "drastisch reduzieren" würden.
Die Autohersteller sollen haften
Eine "innovationsfreundliche Änderung des Straßenverkehrsgesetzes" solle noch dieses Jahr beschlossen werden, um vollautomatisiertes Fahren auf deutschen Straßen zuzulassen. Dobrindt zufolge soll sichergestellt werden, dass Autofahrer bei ordnungsgemäßer Nutzung des Autopiloten keine Sorgfaltspflichtverletzung begehen und ihnen so keine zusätzlichen Haftungsrisiken entstehen können. Die Haftung für vollautomatisierte Systeme liege dann allein beim Hersteller.
Der erste tödliche Unfall eines vom Computer gesteuerten Autos des Herstellers Tesla hatte kürzlich die Debatte über die Vorteile und Risiken automatisierten Fahrens zusätzlich angeheizt.
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