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Autonomes Fahren: Regierungsstreit über Datenhoheit verzögert Gesetzespläne

Wer darf über die Nutzung von Autodaten entscheiden? Über diese Frage streiten sich Verkehrs- und Justizministerium beim Gesetz zum autonomen Fahren .
/ Friedhelm Greis
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Fahrerlose Autos wie von Cruise in San Francisco sollen auch in Deutschland fahren dürfen. (Bild: Cruise)
Fahrerlose Autos wie von Cruise in San Francisco sollen auch in Deutschland fahren dürfen. Bild: Cruise

Der Zugriff auf Daten vernetzter Autos beschäftigt die Autoindustrie, Kartenanbieter und Datenschützer schon seit Jahren. Die hochgeladenen Verkehrsdaten können eine Fundgrube für viele Zwecke sein und Dinge über den Fahrzeughalter verraten, die er lieber für sich behalten würde. Dass das Thema nun ausgerechnet einen Gesetzentwurf zum autonomen Fahren blockiert, ist in diesem Zusammenhang jedoch verwunderlich. Denn solche Fahrzeuge werden in den ersten Jahren sicherlich nicht von Privatpersonen, sondern vor allem von kommerziellen Mobilitätsdienstleistern betrieben.

Einem Bericht des Handelsblatts zufolge (Paywall)(öffnet im neuen Fenster) hat das Bundesjustizministerium aus Datenschutzgründen einen Gesetzentwurf zum autonomen Fahren aus dem Haus von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zurückgewiesen. Demnach hat Scheuer eine "Datenübermittlungsregelung" in den Entwurf eingefügt, die das Justizministerium ablehnt.

Justizministerium will Vorschriften streichen

In einem ersten Arbeitsentwurf vom April 2020 fand sich eine solche Regelung noch nicht. Anfang Oktober 2020 legte das Ministerium dann einen überarbeiteten Entwurf sowie eine dazugehörige Durchführungsverordnung vor. In der Ressortabstimmung soll das Justizministerium unter Christine Lambrecht (SPD) laut Handelsblatt bereits grundlegende Bedenken geäußert haben. Daraufhin habe das Verkehrsministerium Mitte Dezember reagiert, jedoch das Justizressort nicht überzeugt, wie aus einer 19 Seiten umfassenden zweiten Replik hervorgehe.

Die entsprechenden Vorschriften in dem Gesetz- und im Verordnungsentwurf seien "zu streichen" , forderten die Beamten darin. Denn bei den erhobenen Daten handele es sich auch um "sensible personenbezogene Datenkategorien, die beim autonomen Fahren anfallen, wie etwa die Positionsdaten des Fahrzeugs, aus denen sich Bewegungsprofile der Fahrzeuginsassen erstellen lassen würden" .

Halter soll Datenhoheit bekommen

Vor allem störe sich das Ministerium daran, dass kein Schutz der Daten vorgesehen sei. Über das Kraftfahrtbundesamt, an das die Daten übermittelt würden, könnten das Bundeskriminalamt (BKA) oder der Verfassungsschutz darauf zugreifen. Das widerspreche den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben habe. "Auch die Begründung lässt nicht erkennen, ob eine Übermittlung der genannten Daten zur Erreichung eines legitimen Regelungszwecks geeignet, erforderlich und angemessen erscheint" , zitiert das Handelsblatt aus dem Schreiben.

Staupilot der S-Klasse ausprobiert
Staupilot der S-Klasse ausprobiert (03:22)

Das Justizressort plädiere daher "hinsichtlich der Mobilitätsdaten für eine Regelung zur Datensouveränität, für Regelungen zur Datenverarbeitung, zum erlaubten Zugriff auf die Fahrzeugdaten, für eine nutzerfreundliche Software im Kfz und für eine Regelung zur Bereitstellung von Fahrzeugdaten für Gemeinwohlzwecke" . Demnach soll der Halter des Fahrzeugs oder "die Person, die das Fahrzeug dauerhaft nutzt" , künftig Herr "aller Daten" sein. Das schließe "jegliche Datenverarbeitung, insbesondere das Generieren, Erheben, Erfassen und Speichern sowohl von personenbezogenen Daten als auch von technischen Daten ohne Personenbezug" ein. Alles andere sei ein Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung.

Schnittstellen für Datentreuhänder

Diese Datenhoheit erstrecke sich auch auf Daten, die etwa der Hersteller erhebe, um den Verschleiß von Fahrzeugteilen zu ermitteln. Entsprechend dürften Volkswagen, Daimler, BMW oder Toyota in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht festlegen, dass der Halter auf seine Datenhoheit verzichtet, wenn er das Fahrzeug kauft.

Darüber hinaus müsse der Hersteller ermöglichen, dass der Halter Daten selbst speichert und über offene Schnittstellen etwa an einen "Datentreuhänder" übermittelt. Daten, die keine Rückschlüsse auf die Person ermöglichten, sollten hingegen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen können. Sie sollten an eine "zentrale Anlaufstelle" übermittelt und etwa zur Verkehrs- und Stadtplanung genutzt werden.

Für einen solchen unabhängigen "Datentreuhänder" haben vor gut zwei Jahren bereits die Kfz-Prüforganisationen Dekra und der Tüv geworben . Darin fordern die Beteiligten einen "direkten und unabhängigen Zugang zu den prüfungsrelevanten Daten und Diagnosefunktionen im Fahrzeug" . Dazu könne "eine herstellerunabhängige Fahrzeugdatenplattform" gegründet werden, die die Daten treuhänderisch verwalte.

Nicht ganz nachvollziehbar ist jedoch, warum das Justizministerium dieses komplexe Problem der Datenhoheit im Gesetz über das autonome Fahren regeln will.

Was bringen Bewegungsprofile bei einem People Mover?

Das Verkehrsministerium ist möglicherweise der Überzeugung gewesen, dass es datenschutzrechtlich nicht relevant sei, wenn das Kraftfahrtbundesamt die Standortdaten autonomer "People Mover" erhalte. Denn bei solchen öffentlichen Verkehrsmitteln erschließt sich nicht ganz, wie daraus ein Bewegungsprofil einzelner Personen erstellt werden soll.

Das wäre eher der Fall, wenn es sich um autonome Privatfahrzeuge handeln würde. Der Arbeitsentwurf vom April 2020 zielte hingegen auf kommerzielle Flotten ab und unterschied zwischen einem Betriebsführer, der aus der Ferne das Fahrzeug überwachen kann, und den Fahrgästen im Auto. Sollte sich die "Datenübermittlungsregelung" hingegen auf alle vernetzten Fahrzeuge beziehen, wären die Bedenken des Justizministeriums allerdings mehr als berechtigt.

Ambitionierter Zeitplan schon lange gescheitert

Angesichts der Blockade des Gesetzes könnte es laut Handelsblatt schwierig werden, es doch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Dabei wollte Deutschland mit dem Gesetz das weltweit erste Land werden, "das fahrerlose Kraftfahrzeuge im Regelbetrieb sowie im gesamten nationalen Geltungsbereich erlaubt" .

Bereits im November 2019 hatte die Bundesregierung beschlossen , Fahrzeuge der Automatisierungsstufen 4 und 5 zuzulassen und im März 2020 "ein Umsetzungspaket automatisiertes Fahren" zu verabschieden. Dieses Ziel wurde jedoch verfehlt. Auf einem Autogipfel Anfang September 2020 bekräftigte sie hingegen die Pläne , dass Deutschland eine führende Rolle bei selbstfahrenden Autos einnehmen solle.

Autoindustrie fordert schnelle Einigung

Kritik an dem Streit zwischen den Ministerien kam umgehend von der Autoindustrie. Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, schrieb auf Linkedin(öffnet im neuen Fenster) : "Deutschland muss beim autonomen Fahren mithalten können. Mit unserem technischen Knowhow können wir Weltmarktführer werden. (...) Uns ist Datenschutz sehr wichtig: Es kann aber nicht sein, dass eine zu restriktive Auslegung des Datenschutzes dazu führt, dass sich Deutschland aus dieser Zukunftstechnologie verabschiedet." Die DSGVO werde eingehalten, "es braucht daher in diesem Gesetz keine weiteren Sonderregelungen" .

Volkswagen-Chef Herbert Diess twitterte(öffnet im neuen Fenster) : "Deutschland kann Zeichen in Europa und darüber hinaus setzen. Wenn Gesetz scheitert, verlieren wir mindestens zwei Jahre & Anschluss an USA/China."


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