Autonomes Fahren: Programmieren ja, überwachen nein
Demnächst dürfen selbstfahrende Autos auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Deren Entwickler sind der Regierung nicht qualifiziert genug, sie zu beaufsichtigen.

Die Bundesregierung hat den Weg für das Zeitalter des autonomen Fahrens in Deutschland freigemacht. Mit der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" dürfen künftig autonome Fahrzeuge wie die sogenannten People Mover ohne Sicherheitsfahrer an Bord auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Für die erforderliche Technische Aufsicht gibt es hohe Anforderungen, was angesichts deren konkreter Aufgaben nicht ganz nachvollziehbar ist.
Wer künftig ein autonomes Fahrzeug aus der Ferne überwachen will, muss mindestens einen Abschluss als Techniker oder einen Studienabschluss in den Fachrichtungen Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik oder Luft- und Raumfahrttechnik/Luftfahrzeugtechnik vorweisen können. Daher muss die Frage erlaubt sein: Warum soll ein Raumfahrttechniker ein autonomes Fahrzeug beaufsichtigen dürfen, aber nicht der Informatiker, der es programmiert hat?
Aufsicht darf nur in Ausnahmefällen eingreifen
Generell sind die Eingriffsmöglichkeiten der Aufsicht ohnehin begrenzt und laut Verordnung "nur in Ausnahmesituationen" erforderlich. Es geht vor allem darum, die Ursache von Fehlfunktionen einzuschätzen und zu entscheiden, ob das Fahrzeug einen "risikominimalen Zustand" wieder verlassen darf.
Zudem darf die Aufsicht das Fahrzeug manuell steuern, bis der Fehler beseitigt wurde. Das ist allerdings nicht aus der Ferne, sondern nur im Fahrzeug oder mit Sichtweite möglich. "Ist der Grund für eine Auslösung ein technischer Defekt am Kraftfahrzeug, so muss dieser Defekt nachhaltig beseitigt werden", heißt es.
Zudem darf die Aufsicht nicht selbst beliebig Fahrmanöver ausführen. "Die autonome Fahrfunktion kann initial der Technischen Aufsicht mögliche Fahrmanöver zur Fortsetzung der Fahrt vorschlagen und ausreichend Daten zur Beurteilung der Situation liefern", heißt es. Gibt die Aufsicht ein Fahrmanöver vor, "so muss dieses durch die autonome Fahrfunktion validiert werden". Denn: "Die sichere Ausführung oder Nichtausführung solcher Fahrmanöver obliegt weiterhin der autonomen Fahrfunktion mit systemseitiger Auswertung der aktuellen Verkehrssituation vor Ort."
Hohe technische Qualifikation erforderlich
Die Einschätzung, ob ein risikominimaler Zustand verlassen werden darf, ist daher weniger technischer Natur. In den meisten Fällen dürfte es darum gehen, eine für das System unklare Verkehrssituation zu lösen. Beispielsweise wenn die programmierte Trajektorie verlassen werden muss. Oder um die Fahrt wieder zu starten, wenn wegen eines plötzlich kreuzenden Objektes eine Notbremsung eingeleitet werden musste.
Dennoch hält die Bundesregierung eine hohe technische Qualifikation für erforderlich: "Die Anforderungen sollen sicherstellen, dass ausschließlich Personen als Technische Aufsicht eingesetzt werden, welche in der Lage sind, die hohe technische Komplexität des Gesamtsystems aus Kraftfahrzeug und autonomer Fahrfunktion sowie die sicherheitstechnischen Auswirkungen des Betriebs dieses Gesamtsystems im dynamischen Verkehrsgeschehen vollumfänglich zu erfassen."
Wer soll die Fehler korrigieren?
Offenbar sind Informatiker mit dieser Aufgabe überfordert, obwohl es heißt: "Dazu gehört ergänzend auch die Fähigkeit, durch technische Analysen Gefahren- und Fehlerquellen in der autonomen Fahrfunktion zu identifizieren und zu korrigieren." Warum sollen Softwareentwickler, die die Funktionen programmiert haben, dazu nicht in der Lage sein? Und wer sollte Fehlerquellen in der Fahrfunktion korrigieren können, wenn nicht die Programmierer?
Nachvollziehbar ist noch die Forderung, dass die Aufsicht in der Lage sein muss, den beaufsichtigten Fahrzeugtyp selbst fahren zu können. Das gilt sogar dann, "wenn die Technische Aufsicht nicht die Fahrzeugführung übernimmt", sondern nur das Fahrzeug überwachen soll. Das würde allerdings auch bedeuten, dass die Aufsicht bei größeren autonomen Fahrzeugen einen Busführerschein der Klasse D erwerben muss.
Die Verordnung zum autonomen Fahren macht deutlich, dass die Bundesregierung die Entwicklung und den Betrieb von Autos noch immer bei den klassischen Technikberufen verortet. Dabei werden die Autohersteller immer mehr zu Softwareunternehmen und suchen händeringend nach Entwicklern. Dies gilt gerade beim autonomen Fahren. Umso unverständlicher ist es, dass diese nicht qualifiziert genug sein sollen, ihre selbst programmierten Autos zu beaufsichtigen.
IMHO ist der Kommentar von Golem.de [IMHO = In My Humble Opinion (Meiner bescheidenen Meinung nach)]
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Das ist doch völlig logisch: Wenn es zu einer Fehlfunktion kommt, hat der Programmierer...
"man lässt ja auch nicht den Typen der den Autopiloten bei Flugzeug programmiert hat, das...
bräuchten wir keine keine autonomen Fahrzeuge.
Nun - ich auch, denn eine langweilige und anstrengende Aufgabe schreit danach...