Autonomes Fahren: Haftungsrecht für KI-Autos soll beibehalten werden
Automobilverbände haben eine Beibehaltung des Haftungsrechtes für autonome Fahrzeuge gefordert. Die bisherige Regelung sei für moderne Mobilitätsformen mit künstlicher Intelligenz (KI) ausreichend. Beim Verkehrsgerichtstag Ende Januar 2023 wollen Fachleute darüber sprechen, ob das Haftungsrecht angepasst werden müsse.
Dahinter steht die Frage, wer im konkreten Fall für einen Schaden aufkommt, wenn bei einem Unfall nicht ein Mensch, sondern eine künstliche Intelligenz das Auto steuerte. Unter anderem der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) und der Automobilclub von Deutschland sind dafür, das bisherige Haftungssystem beizubehalten.
In Deutschland ist es bisher Pflicht, dass der Halter eines angemeldeten Fahrzeuges dieses mindestens Haftpflicht versichert hat. "So ist sichergestellt, dass der Geschädigte sich direkt an die Versicherung des hochautomatisierten oder autonomen Fahrzeugs wenden kann und seinen Schaden ersetzt bekommt", erklärte der ADAC.
Versicherungen teilen Auffassung der Fahrzeugverbände
Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) teilte mit: "Das nationale Verkehrshaftungsrecht ist fit für das autonome Fahren mit Künstlicher Intelligenz." Die bisherige Regelung habe Vorteile für alle Verkehrsteilnehmer und trage zur gesellschaftlichen Akzeptanz autonomer Fahrzeuge und künstlicher Intelligenz bei. Die Regelung verhindere zudem wirksam, dass sich Fahrer, Halter und Hersteller zulasten unschuldiger Verkehrsopfer gegenseitig die Schuld zuschieben würden.
Über das Thema sprechen verschiedene Experten vom 25. bis 27. Januar 2023 beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Dieser zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland. Im Fokus stehen beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag auch eine mögliche Änderung der Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer und eine mögliche Meldepflicht für Ärzte von Patienten, die nicht mehr in der Lage sind, ein Auto zu fahren. Der Kongress endet traditionell mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.
Vollständig autonomes Fahren nur begrenzt erlaubt
In Deutschland wurde 2021 ein Gesetz beschlossen, das den Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge festsetzt. Bei bestimmten Fahrzeugen dürfen sich Fahrer vom eigentlichen Fahrvorgang abwenden und müssen lediglich wahrnehmungsbereit bleiben – dürften also nicht einschlafen, erklärte ein Sprecher des Deutschen Anwaltvereins.
"Wirklich vollautonome und damit fahrerlose Fahrzeuge dürfen derzeit nur in räumlich festgelegten Grenzen verwendet werden", sagte der Sprecher. Auch auf Ebene der Europäischen Union wird derzeit über Haftungsfragen von autonomen Fahrzeugen debattiert.
"Es ist nicht mehr der Nutzer, sondern der Hersteller, der das 'Verhalten' seiner Produkte auch noch nach ihrem Inverkehrbringen bestimmt", sagte der Rechtswissenschaftler Gerhard Wagner von der Humboldt-Universität zu Berlin.
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