Autonomes Fahren: Großbritannien erlaubt ab 2019 fahrerlose Autos

Ab 2019 dürfen in Großbritannien Autos auf einigen Straßen vollkommen autonom fahren, eine Person zur Kontrolle der Fahrfunktionen ist nicht mehr verpflichtend. Ab 2021 soll das gesamte Straßennetz freigegeben werden.

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Der Computer als Chauffeur
Der Computer als Chauffeur (Bild: Waymo)

Großbritannien will sich offenbar an die Spitze der Bewegung für autonomes Fahren setzen und erlaubt ab 2019 den Einsatz von Roboterautos, die nicht mehr von einem menschlichen Fahrer überwacht werden müssen. Laut einem Bericht der Financial Times, die sich auf eine Mitteilung des britischen Finanzministeriums bezieht, sollen ab 2021 alle Straßen im Königreich für autonomes Fahren freigegeben werden.

Autonome Fahrfunktionen werden wegen ihrer unterschiedlichen Fähigkeiten in mehrere Stufen eingeteilt. Beim Erreichen des Level 5, der höchsten Stufe, sind Autos in der Lage, alle Situationen selbst zu meistern. Ein Fahrer wird nicht mehr gebraucht. Solche Fahrzeuge gibt es bisher aber noch nicht.

Die genaue Ausgestaltung seiner Pläne will Finanzminister Philip Hammond am Mittwoch in seiner Rede zum Staatshaushalt präsentieren. Auch die Förderung von Elektroautos soll mit dem Zukunftsplan verbunden sein. Dafür sollen rund 400 Millionen Pfund (448 Millionen Euro) für ein Netz von Ladestationen und für Subventionen beim Kauf der Fahrzeuge freigegeben werden. Die britische Regierung will zudem 75 Millionen Pfund Wirtschaftsförderung für den Bereich künstliche Intelligenz bereitstellen und mit 160 Millionen den Aufbau eines 5G-Mobilfunknetzes fördern.

Auch in Deutschland ist das autonome Fahren nicht mehr weit weg. Die große Koalition überarbeitete 2017 den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf nach heftiger Kritik. "Der Fahrzeugführer darf sich während der Fahrzeugführung mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen (...) vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden", heißt es in einem Änderungsantrag, auf den sich Union und SPD im Verkehrsausschuss einigten.

Es gibt allerdings einen großen Unterschied zu der geplanten Regelung in Großbritannien. So muss der Fahrer die Steuerung "unverzüglich" übernehmen, "wenn er erkennt oder auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen".

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