Autonomes Fahren: Die neue Autonomiebehörde
Die Politik hat die Bedeutung des autonomen Fahrens für die deutsche Autoindustrie erkannt. Wichtiger als Teststrecken auf Autobahnen sind jedoch rechtliche Änderungen, die international durchgesetzt werden müssen.

Es war ein Termin, wie ihn Politiker lieben. Im April dieses Jahres testete Verkehrsminister Alexander Dobrindt einen hochautomatisierten Audi A7 auf der Autobahn 9 bei Ingolstadt. Anschließend zeigte sich der CSU-Politiker begeistert und kündigte an, auf der A9 eine Teststrecke für autonome Fahrzeuge einzurichten. Das klingt gut und fortschrittsfreundlich. Doch für die Autohersteller war der zweite Teil der Botschaft viel wichtiger: Die Bundesregierung hat die Bedeutung des Themas inzwischen erkannt und will dafür sorgen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für autonomes Fahren in absehbarer Zeit geschaffen werden. Die Zeit drängt.
- Autonomes Fahren: Die neue Autonomiebehörde
- Gefährliche Situationen erfordern private Teststrecken
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Unterhält man sich mit Entwicklern über die rechtlichen Aspekte des autonomen Fahrens, fällt immer wieder das Stichwort "Wiener Weltabkommen". Dieses "Übereinkommen über den Straßenverkehr" scheint aus einer Zeit zu kommen, in der Carl Benz mit seinem ersten Viertakter über staubige Straßen tuckerte. So heißt es im entscheidenden Artikel 8: "Jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können." Dabei stammt das Abkommen aus dem 1968. Dennoch war man damals weit von hochautomatisierten Autos entfernt. Diese Technik soll nun ermöglichen, dass der Autofahrer bislang verbotenen Beschäftigungen nachgehen und beispielsweise während der Fahrt einen Film anschauen oder ein Buch lesen kann. Innerhalb von zehn Sekunden muss er dann in der Lage sein, die Kontrolle zu übernehmen.
Teilautomatisierte Funktionen sind bereits erlaubt
Eine erste Aktualisierung der Wiener Übereinkunft hat es im vergangenen Jahr gegeben. "Damit ist es rechtlich zulässig, zuverlässige Fahrassistenzsysteme zu nutzen", teilte das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage von Golem.de mit. Die Änderung werde voraussichtlich 2016 in Kraft treten. Solche Fahrassistenzsysteme wie den Abstandsregeltempomaten oder den Spurhalteassistenten gibt es aber schon länger. Die Regelung war längst überfällig. Noch gilt aber: Der Fahrer muss immer die Hände am Lenkrad halten und jederzeit in der Lage sein, die Kontrolle zu übernehmen. Solche Systeme werden als teilautomatisiert bezeichnet.
Dies gilt auch für Einparkhilfen, die nun bei BMW und Daimler serienmäßig verfügbar sind. So hat der neue 7er BMW die Fernsteuerungsfunktion Remote Control Parking. "Das erste Serienfahrzeug überhaupt, das ohne Fahrer am Steuer und an den Pedalen in Garagen oder enge Kopfparklücken hineingefahren werden kann", schreibt der Münchner Autokonzern. Auch Daimler bietet für seine neue E-Klasse ein ferngesteuertes Einparken an.
Während BMW diese Funktion über einen speziellen Autoschlüssel ermöglicht, reicht bei Daimler eine Smartphone-App. Bei beiden Systemen gilt: Der Fahrer muss sich in unmittelbarer Nähe des Wagens aufhalten und eine Parktaste drücken oder eine "Bestätigungsgeste" auf dem Handy ausführen. Damit ist er in der Lage, das Parkmanöver jederzeit zu beenden und das System zu "überstimmen". Dadurch sei die Funktion mit den Anforderungen des Wiener Übereinkommens vereinbar, sagt das Verkehrsministerium.
Nicht schneller als zehn Stundenkilometer
Aber es gilt, noch eine weitere internationale Vereinbarung zu berücksichtigen: die Regelung Nr. 79 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE), die "einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Lenkanlage" umfasst. Dort heißt es unter Punkt 5.1.6.1: "Sobald die automatische Lenkfunktion einsatzbereit ist, muss dies dem Fahrzeugführer angezeigt werden, und die Steuerung muss automatisch ausgeschaltet werden, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit den eingestellten Grenzwert von 10 km/h um mehr als 20 % überschreitet oder die auszuwertenden Signale nicht mehr empfangen werden." Diese Vorschrift mag das ferngesteuerte Einparken noch erlauben. Aber mit zehn Stundenkilometern lässt sich nicht durch die Stadt fahren, erst recht nicht über die Autobahn.
Der bereits seit Jahren von Audi entwickelte Parkhauspilot ist unter den gegenwärtigen rechtlichen Bedingungen ebenfalls nicht in Deutschland erlaubt. Dabei soll der Fahrer seinen Wagen beim Einfahren in ein Parkhaus verlassen und selbstständig einen Parkplatz suchen lassen. Nach dem Einkaufen kann der Fahrer seinen Wagen per Smartphone dann wieder zum Ausgang bestellen. Laut Audi-Chef Rupert Stadler ist die Technik "marktreif", aber noch darf kein Hersteller seine Autos autonom auf öffentlichem Gelände fahren lassen.
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Stimmt, Mercedes waren ja die gediegenen mit garantierter Vorfahrt.