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Autonomes Fahren: BYD übernimmt volle Haftung für Assistenzsysteme

Der Autohersteller BYD will auch dann für Schäden haften, wenn der Fahrer verantwortlich ist.
/ Friedhelm Greis
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BYD-Vizepräsident Dongsheng Yang zeigt die neue Hardware für autonomes Fahren. (Bild: BYD)
BYD-Vizepräsident Dongsheng Yang zeigt die neue Hardware für autonomes Fahren. Bild: BYD

Der chinesische Autohersteller BYD will mit einer neuen Haftungsregelung die Nutzung assistierter Fahrfunktionen forcieren. Die volle Schadensabdeckung gelte für die Funktion Urban Navigate on Autopilot (NOA) des Fahrerassistenzsystems God's Eye (Gottesauge) und für intelligentes Parken. Das hat das Unternehmen am 1. Juni 2026 mitgeteilt(öffnet im neuen Fenster). Das Angebot betrifft vorerst nur China, da die Funktion in Europa noch nicht angeboten wird.

Die Funktion entspricht mehr oder weniger dem überwachten autonomen Fahren (FSD) von Tesla oder dem MB.Drive Assist Pro von Mercedes-Benz. Dieser Automatisierungsgrad wird als Level 2++ bezeichnet. Das Fahrzeug kann zwar die vollständige Fahraufgabe übernehmen, jedoch müssen die Fahrer jederzeit eingreifen können. Erst ab der Automatisierungsstufe 3 können sich Fahrer vom Fahrgeschehen abwenden. Dann haftet der Hersteller für mögliche Unfälle.

BYD übernimmt ein Jahr "sämtliche finanziellen Schäden direkt, sofern ein rechtlich relevanter Unfall während der regelkonformen Nutzung der urbanen NOA-Funktion eintritt". Die Garantie gilt für Neu- und für Bestandskunden, die auf God's Eye 5.0 im chinesischen Markt upgraden. "Regelkonform" dürfte bedeuten, dass der Fahrer das Fahrgeschehen überwacht hat. Das wird normalerweise mit Innenraumkameras kontrolliert.

Neuer Chip mit 4-nm-Technik

Hintergrund des Angebots ist laut Golem-Informationen die geringe Nutzung des überwachten Autopiloten im städtischen Bereich durch chinesische Kunden. Durch die neue Schadensabdeckung sollen die Kunden animiert werden, der Technik auch im urbanen Umfeld zu vertrauen. Damit dies unter unterschiedlichen Witterungsverhältnissen getestet werden kann, gilt die Garantie für ein Jahr.

Neben der Haftungsregelung stellte BYD einen neuen Prozessor System-on-chip/SoC für das autonome Fahren vor. Bei dem Xuanji A3 handele es sich um den ersten in China entwickelten SoC für autonomes Fahren auf Basis der 4-Nanometer-Technik. Drei verbundene Chips sollen autonomes Fahren auf Level 3 und Level 4 unterstützen und eine Rechenleistung von 2.100 Tera-Operationen pro Sekunde (Tops/Teraflops) bieten. Dies ist mit der Rechenleistung des Drive-Hyperion-Systems von Nvidia vergleichbar. Der Xuanji A3 soll 20 Prozent weniger Energie pro Tops als vergleichbare Chips verbrauchen. Es ist jedoch unklar, ob der Xuanji A3 tatsächlich mit den 4-nm-Prozessen von TSMC vergleichbar ist.

Laut BYD erhält das System God's eye neben der neuen Xuanji-2.0-Architektur "eine branchenweit erstmalige Satelliten-Sensorarchitektur, ein weiterentwickeltes physisches KI-Großmodell sowie ein selbstlernendes Daten-Schwungrad". Dabei handele es sich um eine "sich selbst verstärkende Feedback-Schleife, bei der Interaktionen von Nutzern relevante Daten erzeugen". Diese basiere auf realen Fahrszenarien und verbessere das KI-Modell.

Bislang gibt es in Europa noch keine Regulierung für das überwachte autonome Fahren. Jedoch soll die bestehende UN/ECE-Regelung 171 (DCAS) ergänzt werden, so dass Level 2++ ab Anfang 2027 zulässig wäre. Tesla erhielt für sein FSD-System schon eine Ausnahmegenehmigung in den Niederlanden und in Litauen. Mercedes-Benz will die sogenannte urbane Punkt-zu-Punkt-Navigation Ende 2026 in einzelnen deutschen Städten verfügbar machen.


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