Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Automatisiertes Fahren: Oberste Datenschützerin kritisiert Dobrindts Gesetzentwurf

Hochautomatisierte Autos sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine Blackbox erhalten. Doch der Bundesdatenschutzbeauftragten sind die geplanten Vorgaben dafür viel zu vage.
/ Friedhelm Greis
17 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Hochautomatisiertes Fahren bringt neue Datenschutzprobleme mit sich. (Bild: Martin Wolf/Golem.de)
Hochautomatisiertes Fahren bringt neue Datenschutzprobleme mit sich. Bild: Martin Wolf/Golem.de

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Zulassung hochautomatisierter Fahrzeuge . Ihrer Ansicht nach birgt die vorgesehene Einbaupflicht für Datenschreiber die Gefahr, "dass quasi durch die Hintertür elektronische Fahrtenschreiber für automatisierte Privatfahrzeuge" eingeführt würden. "Obwohl die aufgezeichneten Fahrdaten personenbezogen sind, bleibt der Entwurf datenschutzrechtlich unbestimmt" , sagte (öffnet im neuen Fenster) Voßhoff am Donnerstag in Berlin.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll ein Datenschreiber festhalten, ob automatisierte Fahrfunktionen zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiviert waren. Ebenfalls soll aufgezeichnet werden, ob der Fahrer zur Übernahme der Kontrolle aufgefordert wurde oder eine technische Störung vorlag. Damit soll im Falle eines Unfalls geklärt werden können, ob der Fahrer oder das System dafür verantwortlich zu machen ist und wer dafür haftet.

Nach Ansicht Voßhoffs sollte der Entwurf regeln, welche Fahrdaten konkret gespeichert werden dürfen. "Unklar ist ebenfalls, ob die im Auto gespeicherten Daten nach kurzer Zeit wieder gelöscht und nur nach einem Unfall dauerhaft gespeichert werden oder ob sie unabhängig davon aufgezeichnet und an Dritte weitergeleitet werden dürfen" , heißt es in der Stellungnahme. Der Gesetzgeber sollte daher abschließend regeln, "welche Daten über welchen Zeitraum aufgezeichnet werden, wer auf diese Daten Zugriff erhält und zu welchen Zwecken sie genutzt werden dürfen" .

Der Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) soll am Freitag im Bundestag diskutiert werden. Weil das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, befasst sich am selben Tag auch der Bundesrat mit dem Entwurf.


Relevante Themen