Automatische Aktivierung: Verbraucherschützer verklagen Unitymedia wegen Hotspots
Welche Rechte hat ein Kabelnetzbetreiber auf den Mietroutern seiner Kunden? Im Streit über die automatische Aktivierung von WLAN-Hotspots von Unitymedia soll ein Gericht diese Grundsatzfrage klären.

Verbraucherschützer wollen die automatische Aktivierung von WLAN-Hotspots auf den Routern von Unitymedia-Kunden gerichtlich verbieten lassen. Da der Kabelnetzbetreiber sich weiterhin weigere, eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, werde nun eine Klage eingereicht, sagte Miriam Rusch von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf Anfrage von Golem.de. Damit solle auch die Grundsatzfrage geklärt werden, welche Rechte Netzbetreiber auf Geräten haben, die sie ihren Kunden vermieten oder verleihen. Unitymedia wolle sich "der Auseinandersetzung stellen", teilte das Unternehmen auf Anfrage mit.
Unitymedia hatte im vergangenen Monat seinen Kunden mitgeteilt, auf deren WLAN-Routern automatisch ein separates WLAN-Signal freizuschalten. Falls der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen widerspreche, sollten für ihn dann bestimmte Pflichten gelten. Die Verbraucherschützer hatten darauf den Kabelnetzbetreiber abgemahnt. Ihrer Meinung nach wird ohne eine ausdrückliche Zustimmung zur Hotspot-Aktivierung ein bestehendes Vertragsverhältnis von Unitymedia unzulässig erweitert.
Präzedenzfall zu Rechten der Netzbetreiber
Das Unternehmen versprach zwar anschließend, die Geschäftsbedingungen zu ändern. In einem Punkt blieb Unitymedia aber hart und teilte mit: "Aus unserer Sicht ist die Freischaltung einer zweiten SSID ohne ausdrückliche Zustimmung unserer Kunden rechtlich möglich."
Diese Frage soll nun aber ein Gericht klären. Die Tatsache, dass der Netzbetreiber der Eigentümer der Router ist, spielt nach Ansicht der Verbraucherschützer bei der Freischaltung keine Rolle. Denn das Gerät sei nur für ein bestimmtes Vertragsverhältnis überlassen worden. Bei anderen Anbietern, wie Vodafone/Kabel Deutschland, würden die Hotspots lediglich bei Neuverträgen automatisch freigeschaltet. Nach Angaben von Rusch gibt es in der Frage bislang kein Präzedenzurteil.
Unitymedia beharrt auf Freischaltung
Trotz der Klage kann Unitymedia sein Vorhaben vorerst wie geplant umsetzen. Denn die Verbraucherzentrale will die Aktivierung nicht mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung stoppen. Wann und wo die Klage eingereicht werde, stehe aber noch nicht fest, sagte Rusch.
Unitymedia beharrt angesichts der angekündigten Klage auf seiner Position: "Einer solchen Auseinandersetzung werden wir uns stellen, denn wir sind überzeugt, dass die Freischaltung die Vertragsbeziehung zu unseren Kunden in keiner Weise berührt und ausschließlich Vorteile für den Kunden bringt", sagte Pressesprecher Helge Buchheister. Daher wolle das Unternehmen mit seiner Planung fortfahren und bis Ende des Jahres bis zu 1,5 Millionen WLAN-Hotspots bei seinen Kunden freischalten. "Wir glauben, dass die große Mehrheit der Kunden, wenn sie erst die Vorteile dieses dichten WLAN-Netzes und der automatischen Anmeldung an den WifiSpots erleben, sehr schnell von dem Angebot überzeugt sein wird", sagte Buchheister.
Keine rechtlichen Probleme muss Unitymedia von Seiten der Bundesnetzagentur befürchten. Diese muss nach eigenen Angaben lediglich die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sicherstellen, nicht jedoch die des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Somit könne nicht beurteilt werden, ob gegen geltendes AGB-Recht verstoßen werde. "Auch die Frage, ob die Aktivierung von WLAN-Hotspots für die Kunden im Wege des verwendeten 'Opt-Out-Verfahrens' geschehen durfte, kann mangels einschlägiger Regelung im TKG nicht beantwortet werden", hieß es weiter.
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Solange sich die Leute die immer dreister werdenden Allüren der Unternehmen, deren Kunde...
Im Speedport router kannst du das aber selber ein und aus schalten wie es dir gefällt...
Vielleicht macht UM da auch einfach eine Änderungskündigung. Entweder du akzeptierst die...
Was sich hier die großen Bedenkenträger wieder aufregen. Dann widerruft doch und alles...