Regierung fordert Tempolimit auf Autobahnen
Doch noch ist es nicht so weit. Zunächst müssen die Regelungen zu den Fahrzeugteilen geändert werden. "Eine Arbeitsgruppe der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) erarbeitet derzeit unter deutsch/japanischem Vorsitz einen Vorschlag zur Änderung der UN/ECE-Regelung Nr. 79 über Lenkanlagen, der unter bestimmten Voraussetzungen automatische Lenkfunktionen auch oberhalb der derzeit zulässigen Geschwindigkeit von 10 km/h zulässt", teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Ein genauer Zeitplan über das Inkrafttreten der geplanten Änderung stehe noch nicht fest.
Die Bundesregierung denkt dabei in erster Linie an Funktionen wie einen Autobahnpiloten. "Von diesen Systemen wird neben einem Zugewinn an Komfort auch ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erwartet", schreibt das Ministerium von Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker hatte im vergangenen September seine "Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren" präsentiert. Diese sieht eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h für automatisierte Fahrzeuge vor, was angesichts der Reichweite der derzeitigen Sensorsysteme sogar von deutschen Oberklasseherstellern als sinnvoll erachtet wird.
Koalition fordert Einbau von Unfalldatenspeichern
Daneben will Dobrindt sich dafür einsetzen, die erforderlichen nationalen Regelungen wie das Straßenverkehrsgesetz zu ändern. Als sicher kann gelten, dass die hoch- und vollautomatisierten Autos einen Unfalldatenspeicher besitzen müssen. "Eine Arbeitsgruppe des Runden Tisches Automatisiertes Fahren hat als Voraussetzung für das automatisierte Fahren höherer Entwicklungsstufen unter anderem den Einsatz sogenannter Ereignisdatenspeicher identifiziert", teilte das Ministerium mit. Unterstützt wird diese Empfehlung auch von den Fraktionen von Union und SPD im Bundestag. "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürwortet den Einbau von Unfalldatenschreibern zur zukünftigen Klärung von Haftungsfragen", hieß es auf Anfrage von Golem.de.
Die Verkehrspolitiker der SPD-Fraktion befürworten "grundsätzlich" einen Unfalldatenschreiber. "Bis dahin müssen jedoch noch viele rechtliche Fragen geklärt werden, denn nach dem Zeugnisverweigerungsrecht muss sich niemand selbst belasten", teilte die Fraktion auf Anfrage von Golem.de mit. Bei einem hochautomatisierten Fahrzeug würde sich der Fahrzeugführer bei "manuellem Betrieb" unter aktiviertem Unfalldatenschreiber jedoch letztendlich selbst belasten. Daher müsse auch über die Deaktivierungsmöglichkeit gesprochen werden.
Details zu Black Boxes noch strittig
Strittig ist die Frage, wie lange die Daten in der Black Box gespeichert bleiben sollen. Während der ADAC eine schnelle Löschung fordert, könnte nach Ansicht des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) auch eine längere Speicherung erforderlich sein. Um Vorbehalten bezüglich des Datenschutzes zu begegnen, "müssen im Dialog mit Daten- und Verbraucherschützern einheitliche und transparente Spezifikationen definiert werden", heißt es in einer Studie zum hochautomatisierten Fahren. Diese müssten auch Fälle klären, in denen das hochautomatisierte Auto beispielsweise zu schnell oder zu dicht auffahre. Denn der Fahrer sei für solche Verstöße nicht verantwortlich zu machen.
Solche Black Boxes wären auch wichtig, um Fehler der automatisierten Fahrzeuge analysieren zu können. Schließlich sollen in absehbarer Zeit die Autos völlig unabhängig vom menschlichen Fahrer unterwegs sein. Ein Ziel, dass Google mit seinen autonomen Autos ohne jeden Zwischenschritt anstrebt.
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Autobahnpilot: Wiener Übereinkommen erlaubt vollautomatisierte Autos | Autonome Autos bleiben noch verboten |
...vergisst Du sofort alles was Du jemals über das sinnvolle posten gelernt hast? Die...
Im Zweifel haftet halt der Kunde, der sich das Ding gekauft hat. Ob ich nun nen...
Ja. Das ist der nächste Schritt. Man kauft Mobilität.
Die nötige Infrastruktur für einen sicheren Betrieb, wird es wohl nie geben. Schauen wir...