Auto im Betrieb geladen: Kündigung von Auto ladendem Mitarbeiter war nicht rechtens

Ein Mitarbeiter lädt sein Auto, der Arbeitgeber kündigt ihm fristlos – im Verfahren vergleichen sich die Parteien, das Gericht betont die Einzelfallentscheidung.

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Ein Hotelmitarbeiter hat sein Auto ungefragt auf Arbeit geladen und wurde dafür fristlos gekündigt.
Ein Hotelmitarbeiter hat sein Auto ungefragt auf Arbeit geladen und wurde dafür fristlos gekündigt. (Bild: Pixabay/Pixabay-Lizenz)

Im Verfahren um einen Hotelmitarbeiter, der während der Arbeitszeit ungefragt den Akku seines Hybridautos geladen hat und daher fristlos gekündigt wurde, hat es am Landesarbeitsgericht Düsseldorf einen Vergleich gegeben (Aktenzeichen 8 Sa 244/23). Der entlassene Mitarbeiter erhält eine ordentliche Kündigung zum 28. Februar 2022, 8.000 Euro Abfindung und ein sehr gutes Zeugnis, wie das Landesarbeitsgericht Golem.de auf Anfrage mitteilte.

Der Mitarbeiter hatte angegeben, den Akku seines Fahrzeugs aufgrund eines unerwarteten Leistungsabfalls geladen zu haben, um nach seiner Spätschicht nach Hause zu kommen. Der Inhaberin des Hotels zufolge sei das Aufladen von Elektroautos allerdings untersagt gewesen, zudem soll der Kläger sein Auto mehrfach geladen haben.

Dem Mitarbeiter zufolge sei das Aufladen persönlicher Gerätschaften im Betrieb aber üblich gewesen. Kollegen sollen auch Akkus von E-Bikes und elektrischen Tretrollern im Betrieb aufgeladen haben.

Gericht betont die Einzelfallentscheidung

Das Gericht hat festgestellt, dass das ungefragte Laden eines Autos zwar grundsätzlich als gesetzeswidrig ausgelegt werden kann, es allerdings immer eine Einzelfallabwägung ist. Im vorliegenden Fall stimmte das Gericht der erstinstanzlichen Entscheidung zu, dass die Kündigung des Mitarbeiters nicht rechtens gewesen war. Eine Abmahnung hätte nach Abwägen beiderseitigen Interessen ausreichen müssen, der finanzielle Schaden war gering.

Wie das Gericht nun außerdem feststellte, gab es kein ausdrückliches Verbot des Ladens von Elektrogeräten. Kollegen, die eingeschritten waren, waren nicht abmahnberechtigt. Auf den Vergleich einigten sich die Parteien, weil eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr gegeben sei. Zudem habe der Mitarbeiter mittlerweile eine neue Arbeitsstelle.

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Sharra 21. Dez 2023

Hier echauffieren sich so einige, die a) bitte NIE Chef werden mögen, und b) komplett...

BlueBird12 20. Dez 2023

Richtig. Ansonsten hätte man den betreffenden Mitarbeiter einfach drauf hingwiesen das...

BlueBird12 20. Dez 2023

Die Frage ist: wurde der Mitarbeiter vorher drauf hingewiesen, dass er sein Auto nicht...

gan 20. Dez 2023

Es war laut dem Arbeitnehmer nicht "ab und zu", sondern nur einmal und andere...



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