Ausstand: Mehrtägiger Streik im Amazon-Weihnachtsgeschäft
Bei Amazon in Bad Hersfeld und Graben bei Augsburg wird wieder gestreikt. Auf kurzfristig angesetzte Streiks könne sich das Unternehmen schlechter einstellen, so ein Verdi-Vertreter.

Die Gewerkschaft Verdi hat zu einem zweitägigen Streik bei Amazon in Bad Hersfeld aufgerufen. Auch in Graben bei Augsburg wird weiter gestreikt. Die Arbeitsniederlegungen an den beiden Versandzentren FRA1 und FRA3 am Standort Bad Hersfeld werden auch am Samstag bis zum Ende der Spätschicht fortgesetzt.
Wer seinen Beschäftigten Tarifverträge vorenthalte, müsse "damit rechnen, dass es auch zu Streiks im Weihnachtsgeschäft kommt", erklärte Thomas Gürlebeck, Verdi-Streikleiter in Graben.
Es werde "zu flexiblen, auch kurzfristig angesetzten Streiks kommen, auf die sich das Unternehmen schlechter einstellen kann. Dabei ist schon beeindruckend, wie engagiert und mutig die Beschäftigten kämpfen", sagte Hubert Thiermeyer, Verdi-Fachbereichsleiter Handel in Bayern.
Verdi erwartet im Tagesverlauf einige Hundert Lagerarbeiter im Ausstand.
Bei Amazon gibt es keine Tarifverträge. Der Kampf darum wird schon seit dem Frühjahr 2013 geführt. Verdi will den US-Versandhändler zur Aufnahme von Tarifverhandlungen über Bedingungen des Einzelhandels bringen. Amazon lehnt jedes Gespräch strikt ab und verweist auf eine Bezahlung am oberen Ende dessen, was in der Logistikbranche üblich sei.
In dieser Woche waren bereits der DVD-Verleiher und Video-Streaming-Bereich Amazon Prime Instant Video Germany in Elmshorn (Schleswig-Holstein) und die Versandzentren Koblenz (Rheinland-Pfalz), Leipzig (Sachsen), Bad Hersfeld (Hessen), Graben (Bayern) und Rheinberg und Werne in Nordrhein-Westfalen im Streik. Auch im polnischen Wrocław protestierten Beschäftigte mit einer Kundgebung gegen die Arbeitsbedingungen bei Amazon.
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Ist mir imho egal was Sie denken. hier nochmal die absurden Forderungen der Verdi...
absolute Zustimmung.
Amazon braucht nicht mal Roboter. In der Geschäftsführung wird sicherlich demnächst...
Haustürrecht?