Ausnahmeregelungen und Boni: Bundesländer wollen Habecks Heizungsgesetz entschleunigen

Einige Bundesländer wollen Änderungen am geplanten Gebäudeenergiegesetz. Es soll drei Jahre später kommen, mehr Ausnahmen bieten und Mieter schützen.

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Wärmepumpe (Symbolbild)
Wärmepumpe (Symbolbild) (Bild: Bundesverband Wärmepumpe (BWP))

Wichtige Ausschüsse des Bundesrates empfehlen nach Recherchen von Business Insider gravierende Änderungen an der geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Raumordnung schlug demnach vor, die Umsetzung des neuen Heizungsgesetzes auf den 1. Januar 2027 zu verschieben. Als Gründe dafür, dass eine effektive Umsetzung des Gesetzes ab 2024 nicht möglich sei, nannte der Ausschuss Lieferengpässe bei Wärmepumpen, fehlende personelle Ressourcen im Handwerk und ausstehende Schulungen.

Der Umweltausschuss des Bundesrates forderte nach Informationen von Business Insider, die Option für den Einbau neuer Heizungsanlagen, die in Zukunft mit Wasserstoff betrieben werden könnten, aus dem Gesetz zu streichen. Der Einsatz von Wasserstoff zum Heizen sei derzeit aus Energiespar- und Kostengründen "nicht sinnvoll" und setze "falsche Anreize".

Altersgrenze soll sinken

Der Umweltausschuss, der Ausschuss für Wohnungswesen sowie der Arbeitsausschuss kritisierten zudem die Ausnahmeregelung für Menschen über 80 Jahre. Dem Kabinettsentwurf zufolge sollen sie von der Verpflichtung zum Austausch der Heizsysteme ausgenommen werden. Der Ausschuss hält eine solche Altersregelung für willkürlich und verfassungsrechtlich bedenklich und will lieber das Renteneintrittsalter als Ausnahmegrenze.

Keine Umlage auf Mieter

Darüber hinaus fordert der Umweltausschuss, dass es Vermietern vollständig untersagt werden soll, Investitions- und Installationskosten für neue klimafreundliche Heizungsanlagen auf Mieter umzulegen. Bislang ist vorgesehen, dass 50 Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden dürfen.

Die Ausschüsse für Wohnungswesen und Inneres befürchten laut Bericht eine "Überforderung von Eigenheimbesitzern und Vermietern". Die Kosten-Nutzen-Berechnungen der Bundesregierung für die Verbraucher beruhten auf "extrem günstigen Annahmen zur Strompreisentwicklung und zum Witterungsverlauf", so der Wohnungsausschuss laut Business Insider.

Der Bundesrat muss dem Heizungsgesetz zwar nicht zustimmen, er könnte aber den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen, um die Kritikpunkte zu beseitigen. Auch im weiteren Verfahren wäre ein Einspruch möglich.

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Black616Angel 17. Mai 2023 / Themenstart

Jo, das ist der Plan. Danke für deinen Support. Warum nicht? ??? Äh, okay. Geht's dir...

schorfi 05. Mai 2023 / Themenstart

hätte er nicht ohnehin mind 4.5/qm zurücklegen sollen (Hausgeld) zumal klar war, dass...

GeStörti 04. Mai 2023 / Themenstart

Eigentum verpflichtet aber nicht zu sozialen Wohltaten. Einfach froh sein, dass es...

altuser 04. Mai 2023 / Themenstart

By the way: heute ist deutscher Erdüberlastungstag. Die gesamte Menschheit "schafft" den...

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