Ausnahmen für Privatflüge: BKA überwacht 90 Prozent der Flugpassagiere

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 547.988.627 Fluggastdatensätze (Passenger Name Records, PNR) vom Fluggastdaten-Informationssystem angenommen, verarbeitet und an die Fluggastdatenzentralstelle (Passenger Information Unit, PIU) des Bundeskriminalamts übermittelt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion(öffnet im neuen Fenster) im Bundestag hervor.
Berücksichtigt man Mehrfachnennungen, zum Beispiel von Vielfliegern, liegt die Zahl der betroffenen Passagiere bei 153.701.804. Gemessen am gesamten Flugpassagieraufkommen in Deutschland wurden somit Daten von rund 90 Prozent aller Fluggäste verarbeitet. Derzeit sind 391 Luftfahrtunternehmen an das System angeschlossen.
Die PIU gleicht die übermittelten PNR-Daten mit polizeilichen Fahndungsmeldungen ab, um kriminelle Flugreisende früh zu erkennen. Für das Jahr 2024 verzeichnete das System 207.409 technische Treffer, von denen 89.982 als fachlich positiv eingestuft wurden. Daraufhin eingeleitete Maßnahmen der Bundespolizei und der Bundeszollverwaltung führten zu 1.525 Festnahmen, 2.233 Aufenthaltsermittlungen und 3.908 gezielten Kontrollen.
Große Lücke bei Privatflügen
In der geplanten Modernisierung des Bundespolizeigesetzes ist vorgesehen, dass auch erweiterte Angaben zu den Passagieren (Advanced Passenger Information, API) wie Ausweisdaten und Flugverbindungen an die PIU übertragen werden. Diese Daten werden bislang nur für einzelne Flugverbindungen von der Bundespolizei angefordert.
Die Linke kritisiert, dass es eine große Lücke bei Privatflügen gibt. Diese sind gemäß Fluggastdatengesetz nicht betroffen, folglich findet keine Datenverarbeitung statt. In der Antwort der Bundesregierung liegen daher auch keine Erkenntnisse zur systematischen Nutzung von Privatflügen für Kriminalitätsbereiche wie Geldwäsche oder Menschenhandel vor.
Für den Betrieb des Systems zur Bereitstellung der Daten gab es im Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von knapp 9,5 Millionen Euro. Aufgrund neuer EU-Verordnungen wird zudem eine komplette Neuentwicklung der Passagierdatendatei (PDD) erwogen, deren Kosten derzeit nicht abzuschätzen sind.



