Ausnahme vom Datenschutz: Kehrtwende bei Chatkontrolle auf EU-Ebene
Das Europaparlament hat sich dafür ausgesprochen, noch in dieser Woche in einem Eilverfahren eine Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln zu verabschieden, die es großen Internet-Plattformen erlauben würde, private Chats ihrer Nutzer bis zum Jahr 2028 automatisiert auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch zu scannen.
Die Verabschiedung derselben Regelung, mit der die am 3. April 2026 ausgelaufene Chatkontrolle hätte verlängert werden können, war bereits im März 2026 endgültig gescheitert, weil das EU-Parlament Kontrollen nur bei konkreten Verdachtsfällen zulassen wollte, aber keine Einigung mit den Mitgliedstaaten erzielen konnte.
Dass das Vorhaben nun erneut auf die Tagesordnung gesetzt wurde, stößt auf große Kritik, da eine bereits abgelehnte Regelung doch noch eingeführt werden könnte und die Verhandlungen zur Schaffung eines langfristigen und rechtssicheren Rahmens konterkariert werden.
Letzte Sitzung vor der Sommerpause
Erschwerend kommt hinzu, dass bei der für den 9. Juli 2026 geplanten inhaltlichen Abstimmung eine absolute Mehrheit der Abgeordneten gegen den Vorschlag stimmen muss, da dieser sonst als angenommen gilt.
Für die absolute Mehrheit sind die Stimmen von 360 der 719 Abgeordneten notwendig. Da es sich um die letzte Sitzung vor der Sommerpause handelt, wird befürchtet, dass nicht genug Gegner des Vorhabens anwesend sind, um dagegen zu stimmen. Gilt der Vorschlag als angenommen, wird die umstrittene Praxis der Ausnahmeregelung, also die anlass- und verdachtslose Massenüberwachung aller Nutzer, fortgesetzt.
Betreiber großer Plattformen, wie Google, Meta und Microsoft, bemängeln den fehlenden rechtlichen Rahmen und setzen auf freiwillige Maßnahmen zur Erkennung von Missbrauchsbildern auf ihren Plattformen.
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