Auslieferungsverfahren: Niederlage für Assange vor Gericht
Die Chancen für Wikileaks-Grunder Julian Assange im Auslieferungsverfahren an die USA haben sich verschlechtert.

Im Rechtsstreit um den Auslieferungsantrag der USA hat Wikileaks-Gründer Julian Assange am 11. August eine Teilniederlage erlitten. Der Umfang der geplanten Hauptverhandlung im Berufungsverfahren solle erweitert werden, teilte der Vorsitzende Richter am Londoner High Court am Mittwoch mit.
Die US-Seite zieht die Unabhängigkeit eines Experten bei der Beurteilung von Assanges Gesundheitszustand in Zweifel. Auch die Einschätzung der Richterin in erster Instanz, dass sich der 50-Jährige in US-Haft das Leben nehmen könnte, müsse nochmals überprüft werden, argumentierte die US-Anwältin bei der Anhörung. Beide Punkte sollen nun entgegen einer früheren Entscheidung Teil des Berufungsverfahrens sein, das im Oktober beginnen soll.
Die US-Justiz will Assange in den Vereinigten Staaten wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Eine Richterin in London hatte das Auslieferungsbegehren im Januar jedoch mit Hinblick auf Assanges angegriffene psychische Gesundheit und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA abgelehnt. Dagegen legte die US-Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Unterstützer Assanges fordern dessen sofortige Freilassung. Der Wikileaks-Gründer sitzt inzwischen bereits seit mehr als zwei Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Zuvor hatte er sich beinahe sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London dem Zugriff der Behörden entzogen. Zuletzt verlor er die ecuadorianische Staatsbürgerschaft.
Nachtrag vom 11. August 2021, 17:52 Uhr
Einem Bericht des Guardian zufolge ging es in der Verhandlung unter anderem um die Frage, ob der emeritierte Psychiatrieprofessor Michael Kopelman in seinem Gutachten bestimmte Fakten bewusst unterschlagen hat. Dazu zählt beispielsweise die Tatsache, dass Assange während des siebenjährigen Aufenthalts in der ecuadorianischen Botschaft zweifacher Vater geworden ist.
Nach Angaben des zuständigen Richters Timothy Holroyde sei es "zumindest diskutabel", dass die Richterin Vanessa Baraitser vom Londoner Bezirksgericht sich auf der Basis des Gutachtens in ihrem Urteil geirrt haben könnte, auch wenn es menschlich nachvollziehbar sei, dass Kopelman die Privatsphäre von Assange und dessen Lebensgefährtin Stella Moris habe schützen wollen.
Die juristische Vertreterin der US-Regierung, Clair Dobbin, argumentierte demnach vor Gericht, dass für eine Ablehnung des Auslieferungsgesuchs eine psychische Erkrankung erforderlich sei, bei der die Fähigkeit fehle, einem Selbstmord zu widerstehen. Die US-Regierung wolle in dem Berufungsverfahren nachweisen, dass bei Assange keine solche Erkrankung vorliege.
Kopelman hatte hingegen dem Gericht auf der Grundlage von 19 Gesprächen mit Assange im Gefängnis von Belmarsh gesagt: "Ich wiederhole noch einmal, dass ich so sicher bin, wie es ein Psychiater jemals sein kann, dass Herr Assange im Falle einer bevorstehenden Auslieferung tatsächlich einen Weg finden würde, Selbstmord zu begehen."
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Du wolltest den Brunnen vergiften und nicht mehr. Und du machst auch fein weiter. Wie der...
Ein Problem ist ja schonmal, dass man in Berlin Anweisungen nach Haltung durchsetzt und...
@deutscher_michel das Problem mit solchen Leute ist, dass sie einfach Antworten wollen...
Nein wäre es nicht. Wenn ein Australier deutsche Geheimnisse verrät ist das in Australien...