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Auslieferung: Kanada lehnt Beweise für Huaweis Finanzchefin ab

Ein kanadisches Gericht lässt entlastende Beweise für Huaweis Finanzchefin Sabrina Meng (Meng Wanzhou) nicht zu.
/ Achim Sawall
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Die Huawei-Managerin im Jahr 2020 (Bild: Rich Lam/Getty Images)
Die Huawei-Managerin im Jahr 2020 Bild: Rich Lam/Getty Images

Eine kanadische Richterin in Vancouver hat mehrere Hundert Seiten Beweismaterial im Auslieferungsverfahren gegen Huaweis Finanzchefin und Tochter des Firmengründers, Sabrina Meng (Meng Wanzhou), nicht zugelassen. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf das Gericht. Golem.de berichtete ausführlich über den Prozess. Die Dokumente, die Mengs Anwälte von der britischen Bank HSBC erhalten haben, sollen beweisen, dass die Betrugsvorwürfe der US-Regierung gegen die Managerin willkürlich konstruiert wurden.

Meng wird von den US-Justizbehörden zur Last gelegt, im Jahr 2013 gegenüber Beschäftigten der britischen Bank HSBC das Verhältnis zu der von Huawei kontrollierten Firma Skycom falsch dargestellt zu haben. Skycom ist im Iran tätig und wird beschuldigt, gegen die Iran-Handelssanktionen verstoßen zu haben. Deswegen habe die Bank die Risiken, die sich aus einer weiteren Finanzierung Huaweis ergeben hätten, nicht richtig einschätzen können. Die US-Regierung behält sich vor, auch Banken zu bestrafen, wenn diese Firmen finanzieren, die gegen Iran-Sanktionen verstoßen.

Die neuen Dokumente, die das vermeintliche Betrugsopfer der vermeintlichen Betrügerin zur eigenen Entlastung zur Verfügung gestellt hat, sollten belegen, dass die Beschäftigten, die mit der Risikobewertung bei der Bank befasst waren, darüber Kenntnis hatten, dass Huawei Skycom kontrollierte. Weiter soll gezeigt werden, dass die Power-Point-Präsentation, die als Hauptbeweisstück der US-Regierung gegen Meng gilt, dem Gremium überhaupt nicht vorgelegt wurde, das die Risikobewertung vornimmt.

Huawei ist enttäuscht

Huawei zeigte sich in einer Stellungnahme von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht: "Wir respektieren die Entscheidung des Gerichts, bedauern aber dieses Ergebnis", sagte ein Sprecher von Huawei Kanada in einer nach dem Urteil veröffentlichten Erklärung. Die Dokumente zeigten, dass HSBC von Huaweis Geschäften im Iran wusste, was beweise, dass die Darstellung der USA in diesem Fall "offensichtlich unzuverlässig" gewesen sei.

Warum die Richterin so entschieden hat, ist noch unklar. Eine schriftliche Begründung wird erst in der kommenden Woche erwartet. Die kanadische Kronanwaltschaft, die die Interessen der US-Regierung vertritt, hatte zwar eingeräumt, dass die Dokumente relevant für die Schuldfrage seien, aber formell argumentiert, dass sie im Auslieferungsverfahren nicht berücksichtigt werden sollten. Vielmehr seien die Beweise erst im eigentlichen Strafverfahren relevant, welches nach erfolgter Auslieferung vor einem US-Bundesgericht in New York erfolge.

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Im aktuellen Auslieferungsverfahren geht es nicht um die Schuldfrage, sondern nur darum, dass kein Verfahrensmissbrauch vorliegt. Diesen unterstellen die Anwälte von Meng, auch wegen politischer Äußerungen des damaligen US-Präsidenten Donald Trump. Trump hatte erklärt, er könne die Anklage gegen Meng fallenlassen, wenn China ihm einen großen Handelsdeal gewähre. Missbräuchlich sei auch die Verhaftung von Meng am Flughafen in Vancouver im Dezember 2018, weil umstritten ist, ob die US-Justiz eine chinesische Staatsbürgerin aufgrund von in Hongkong getätigten Äußerungen gegenüber einer britischen Bank verfolgen darf. Dazu kommt die laut den Anwälten grob fehlerhafte Darstellung der Fakten im US-Auslieferungsantrag.

Über all diese Punkte wird im August nun nochmals – allerdings ohne Möglichkeit der Bezugnahme auf die als Beweismittel abgelehnten HSBC-Dokumente – zwei bis drei Wochen verhandelt. Im Oktober oder November wird mit einer erstinstanzlichen Entscheidung gerechnet, gegen die die unterlegene Seite wahrscheinlich in Berufung gehen wird. Mit einer endgültigen Entscheidung ist insofern in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.


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