Auslandsspionage: Bundesrechnungshof fordert Geheimdienstreform
Nicht nur Verfassungsrechtler stören sich an der Auslandsaufklärung deutscher Geheimdienste. Auch der Bundesrechnungshof vermisst gesetzliche Grundlagen und sieht unnötige Ausgaben.

Der Bundesrechnungshof kritisiert einem Medienbericht zufolge die Auslandsaufklärung der Bundeswehr. Das "Militärische Nachrichtenwesen" überwache im Ausland zivile Fernmeldeverbindungen und Richtfunkstrecken, ohne dafür eine gesetzliche Grundlage zu haben, heißt es nach Angaben des Nachrichtenmagazins Der Spiegel in einem vertraulichen Prüfbericht. Es gebe zudem "Doppelstrukturen", da der Bundesnachrichtendienst (BND) ebenfalls in den Einsatzgebieten der Bundeswehr lausche.
Diesbezügliche Vereinbarungen zwischen dem Auslandsgeheimdienst BND und der Bundeswehr müssten "unverzüglich" überarbeitet werden. Das Militärische Nachrichtenwesen dient laut Bundeswehr "der einsatzorientierten, ebenengerechten und reaktionsschnellen Informationsbedarfsdeckung". Darüber hinaus leiste es "einen wichtigen Beitrag zur Krisenfrüherkennung und Beurteilung neuer Risiken aus sicherheits- und militärpolitischer Sicht".
Die Prüfer kritisieren dem Bericht zufolge auch den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Es sei zweifelhaft, ob nach einer Strukturreform der Bundeswehr noch zwölf MAD-Standorte in Deutschland nötig seien. Grundsätzlich müsse die Sicherheitsarchitektur in Deutschland aus Kostengründen "grundlegend reformiert" werden, fordere der Rechnungshof. Gemeinsame Zentren verschiedener Dienste von Bund und Ländern, etwa gegen die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus oder Rechtsextremismus, sollten an einem Ort zusammengelegt werden. Auch das Nebeneinander von Verfassungsschutzbehörden auf Bundes- und Landesebene sehen die Prüfer laut Spiegel kritisch.
Im Zusammenhang mit den Enthüllungen Edward Snowdens hatten Verfassungsexperten einhellig die rechtlichen Grundlagen der deutschen Auslandsspionage in Zweifel gezogen. "Nach gegenwärtigem Recht ist die Auslandsaufklärung durch den BND derzeit unzulässig", hatte der Verfassungsrechtler Matthias Bäcker in der ersten öffentlichen Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses am 22. Mai 2014 in Berlin gesagt. Der Artikel 10 des Grundgesetzes zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses gelte beispielsweise auch in Afghanistan, sagte Bäcker. Diese Position hat auch der frühere Präsident der Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, unterstützt.
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