Augsburger Allgemeine: Zeitung muss Daten eines Forennutzers herausgeben

Wegen einer Beleidigung in den Kommentaren unter einem Artikel hatte die Augsburger Allgemeine Besuch von der Polizei. Der Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich erzwang die Herausgabe der Nutzerdaten.

Artikel veröffentlicht am ,
Augsburger Allgemeine hat Ärger wegen eines Forumskommentars.
Augsburger Allgemeine hat Ärger wegen eines Forumskommentars. (Bild: Screenshot Golem.de)

Ein Artikel der Augsburger Allgemeinen über die Pläne von Volker Ullrich (CSU), gegen die Straßenprostitution in der Stadt vorzugehen, hatte im Herbst 2012 zu einer heftigen und zum Teil emotionalen Diskussion in den Kommentaren zu dem Artikel geführt. Ein Nutzer warf Ullrich "Rechtsbeugung" vor. Ullrich sieht darin eine "ehrverletzende Äußerung" und hat einen Anwalt eingeschaltet, schreibt die Zeitung.

Dieser informierte die Augsburger Allgemeine über die aus Sicht seines Mandanten "ehrverletzenden Äußerungen" und forderte die Redaktion auf, ihm mitzuteilen, wer hinter dem verwendeten Pseudonym steckt, um gegen den Autoren dieser Äußerungen Unterlassungsansprüche geltend machen zu können.

Die Redaktion der Augsburger Allgemeinen löschte den Kommentar umgehend, lehnte die Forderung nach der Herausgabe der Nutzerdaten aber ab: "Wir nehmen die Meinungsfreiheit und insbesondere den Schutz der Daten unserer Nutzer sehr ernst", sagt Jürgen Marks, Mitglied der Chefredaktion der Augsburger Allgemeinen.

Ullrich erstattete daraufhin Strafanzeige gegen den Forennutzer mit der Folge, dass nun die Polizei die Herausgabe der Nutzerdaten forderte. Ebenfalls ohne Erfolg. Daraufhin besuchte am Montag, dem 28. Januar 2013, der ermittelnde Beamte mit einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Augsburg die Redaktion. Darin verpflichtete das Gericht die Redaktion dazu, die vorliegenden Daten des betreffenden Nutzers an die Ermittler herauszugeben, was sie letztendlich auch tat.

Der Ordnungsreferent betonte in einer Stellungnahme an die Augsburger Allgemeine, "dass nicht der Ordnungsreferent, sondern ein unabhängiges Gericht die Beschlagnahme von Userdaten angeordnet hat". Er kündigte aber an, den Strafantrag zurückziehen, "wenn der User sich bei mir entschuldigt".

Es war bereits das zweite Mal, dass Ullrich versucht, gegen einen Kommentar auf den Seiten der Augsburger Allgemeine vorzugehen. 2011 blieb es aber bei der Forderung von Ullrichs Anwalt, die Daten eines Forennutzers herauszugeben, von dem er sich beleidigt fühlte. Damals verweigerte die Redaktion die Herausgabe mit Erfolg.

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monito 01. Feb 2013

in Foren schreiben würden, dass das was dort geschah Rechtsbeugung ist, dann wird es...

NeverDefeated 01. Feb 2013

Nein, auch da braucht man kein Geld zu Seite legen, wenn man vor dem Verfassen dieses...

Jakelandiar 30. Jan 2013

Viele die brauchen einen Reisepass für Urlaub. Ich hab aber weder einen neuen Reisepass...

elgooG 30. Jan 2013

Das heißt die Polizei hoffte darauf über eine illegale Aktion an die Daten zu kommen...



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