Aufklärung gefordert: Setzten deutsche Behörden die Spionagesoftware Pegasus ein?
Der Deutsche Journalistenverband fordert Aufklärung von Innenminister Horst Seehofer. Bisher habe sich dieser nicht zu der Frage geäußert, ob auch deutsche Sicherheitsbehörden die NSO-Spionage-Software Pegasus eingesetzt haben. Es gehe um mögliche Verstöße gegen die Grundrechte.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert von Bundesinnenminister Horst Seehofer Aufklärung darüber, ob die Spionagesoftware auch von deutschen Sicherheitsbehörden eingesetzt wird. Mit der Spionagesoftware des israelischen Trojaner-Herstellers NSO sollen zwischen April und Mai 2019 1.400 Whatsapp-Nutzer gehackt worden sein, darunter auch Journalisten und Menschenrechtsaktivisten. Whatsapp hat im Oktober Klage gegen den Trojaner-Hersteller eingereicht.
Ein Whatsapp-Anruf genügte, um eine gefährliche Sicherheitslücke in Whatsapp auszunutzen - dieser musste nicht einmal angenommen werden, damit die Spionagesoftware Pegasus auf dem Smartphone installiert wurde. Anschließend wurden die Nachrichten und Bewegungen der Opfer ausgespäht. Im Mai wurde die Sicherheitslücke von Whatsapp geschlossen und veröffentlicht. Unter den Opfern waren neben Politikern auch Menschenrechtsaktivisten und Journalisten. Westliche Regierungen sollen die Software ebenfalls eingesetzt haben.
"Wenn Journalistinnen und Journalisten zu den Zielpersonen gehören, sind die Informanten der betroffenen Kollegen schutzlos", sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes Frank Überall. "Für eine allumfassende Spionage gibt es im demokratischen Rechtsstaat keinerlei Ermächtigung."
Innenministerium möchte sich nicht äußern
Um Klarheit zu erlangen, habe der DJV-Vorsitzende an den Bundesinnenminister und den Chef des Bundeskanzleramts geschrieben. Die Briefe seien bislang allerdings nicht beantwortet worden, kritisiert der DJV. "Es wäre fatal, wenn der oberste Polizeichef und der Geheimdienstkoordinator das Thema auf die leichte Schulter nähmen. Hier geht es um mögliche Verstöße gegen Grundrechte", erklärt Überall.
Auf Nachfrage von Golem.de erklärte Björn Grünewälder, Sprecher des Bundesinnenministeriums, dass die Sicherheitsbehörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufträge auch mit kommerziellen Anbietern zusammenarbeiten würden. Weitere Auskünfte zu Beschaffung oder Einsatz entsprechender Software könne er jedoch nicht geben, da aus diesen "Informationen zu operativen Fähigkeiten, Arbeitsweisen, Strategien und Methoden der Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des BMI weitreichende Rückschlüsse auf die Aufklärungs- und Ermittlungsfähigkeiten der Sicherheitsbehörden gezogen werden" könnten, sagte Grünewälder. "Das BMI kann in diesem Rahmen daher grundsätzlich keine Auskünfte erteilen."
Nachtrag vom 13. November 2019, 15:00 Uhr
Wir haben die Antwort des Bundesinnenministeriums ergänzt.
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Danke für die Informationen, sobald ich Zeit habe werde ich diese Informationen und...
... auch wenn unsere Geheimdienste diese Spionagesoftware nicht gegen euch eingesetzt...
Ja, und deshalb ist z.B. auch sowas möglich - ohne jede Aufklärung https://www1.wdr.de...