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Auch Motorola-Smartphones betroffen: Verkaufsverbot von Lenovo-Produkten mit Mobilfunktechnik

In einem Patentrechsstreit hat Lenovo vor Gericht verloren und darf einige Produkte nicht mehr in Deutschland verkaufen. Notebooks mit Mobilfunkmodul wurden bereits vor einigen Tagen vom Markt genommen.
/ Ingo Pakalski
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Verkaufsverbot für Lenovo-Produkte mit Mobilfunktechnik in Deutschland (Bild: Joan Cros/Reuters)
Verkaufsverbot für Lenovo-Produkte mit Mobilfunktechnik in Deutschland Bild: Joan Cros/Reuters

Das Unternehmen Interdigital hat in einem Patentrechtsstreit gegen Lenovo gewonnen. Das Landgericht München I hatte bereits Anfang Mai 2024 entschieden, dass Lenovo die Patente rund um Technik für 4G- und 5G-Mobilfunk von Interdigital ohne Erlaubnis(öffnet im neuen Fenster) nutze. Es wurde eine einstweilige Verfügung gegen Lenovo ausgesprochen, gegen die Lenovo in Berufung gehen kann (AZ: 7 O 12029/23).

Am 8. Mai 2024 hinterlegte Interdigital eine Kaution von über vier Millionen Euro beim Gericht, berichtet die Wirtschaftswoche(öffnet im neuen Fenster) . Damit sei eine "vorläufige Vollstreckung" in Kraft gesetzt worden. Nach Aussage einer Gerichtssprecherin sei es Lenovo verboten, "patentverletzende Gegenstände in Deutschland anzubieten" . Auch die Einfuhr solcher Geräte wird dadurch untersagt.

Lenovo bestätigte Golem.de, dass die "vorläufige Vollstreckung des Urteils" aktiv sei. Das führe "ab sofort zu einem Verkaufsverbot aller Produkte mit WWAN-Modul" von Lenovo. Das betrifft alle Motorola-Smartphones sowie alle mobilfunkfähigen Notebooks, Notebook/Tablet-Hybridgeräte, Desktop-PCs und Workstations sowie Tablets. WWAN-Module sind Bauteile, um etwa mit Notebooks direkt über eine Mobilfunkverbindung ins Internet gehen zu können. Lenovo-Produkte ohne WWAN-Modul sind weiterhin verfügbar.

Streit geht weiter

Nach Beobachtungen von Golem.de wurde der Verkauf von Lenovo-Notebooks mit Mobilfunktechnik bereits vor einigen Wochen eingestellt. Bisher war unklar, warum solche Produkte in Deutschland nicht erhältlich gewesen sind.

Laut Interdigital habe das Gericht entschieden, dass das Unternehmen zu jeder Zeit FRAND-konform gehandelt habe und dass Lenovo ein unwilliger Lizenznehmer sei, der nicht im Einklang mit den allgemein anerkannten FRAND-Grundsätzen gehandelt habe. "Die Stärke unseres Portfolios und die Qualität unserer Beiträge zu den Standards sind erneut von einem Gericht anerkannt worden" , sagte Josh Schmidt, Chief Legal Officer von Interdigital zum Urteil. "Nachdem das Gericht festgestellt hat, dass das Verhalten von Lenovo eine Vorenthaltung darstellt, hoffen wir, dass Lenovo seinen Kurs ändert und endlich eine faire und angemessene Lizenz erwirbt."

Darauf reagierte Lenovo mit einer Stellungnahme, in der es heißt, dass das Unternehmen Berufung einlegen werde: "Als weltweit führendes Technologieunternehmen respektiert Lenovo die Anstrengungen und Investitionen, die Innovationen vorantreiben, und wir sind sowohl Lizenzgeber als auch williger Lizenznehmer von geistigem Eigentum."

Weiter heißt es: "Was den Fall Interdigital (IDC) betrifft, so respektieren wir die Entscheidung des Münchner Gerichts, stimmen ihr aber nicht zu, da wir der Meinung sind, dass IDC gegen seine eigenen rechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, seine Technologie zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND) an Lenovo oder unsere Drittanbieter zu lizenzieren."


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